Schermbeck Mit 25 Besuchern hatte die „Bürgertreff“-Chefin Elke Volkmann gerechnet. 53 Besucher kamen Dienstagnachmittag ins Dorfgemeinschaftshaus, um sich über eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht informieren zu lassen.
Referent war Dr. Bert Schreiber, der bis zu seinem Entritt in den Ruhestand Chefarzt für Urologie in Marl war und jetzt ehrenamtlicher Mitarbeiter des Ambulanten Hospizdienstes Dorsten ist.
Vor der Beschreibung der Inhalte und Zielsetzungen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht befasste sich Dr. Schreiber ausführlich mit der sich immer deutlicher abzeichnenden Öffnung der Menschen gegenüber Fragen eines selbstbestimmten Umgangs mit dem Lebensende. „Wir Deutschen sind belastet durch die Euthanasie-Vorgänge im Dritten Reich“, stellte Dr. Schreiber fest und verwies auf die Nachbarländer Holland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und die Schweiz, in denen Sterbehilfe längst erlaubt ist. Kritisch setzte sich der Arzt mit der Haltung der katholischen Kirche auseinander. Der Auffassung, der Mensch müsse das Leid bis zuletzt aushalten, um auf diese Weise das Leiden Jesu Christi besser verstehen zu können, erteilte er eine eindeutige Abfuhr.
Anhand einer achtseitigen vorgedruckten Patientenverfügung erläuterte Dr. Schreiber das Wesen einer solchen freiwilligen schriftlichen Erklärung eines Volljährigen für den eventuellen zukünftigen Fall, dass er nicht mehr einwilligungsfähig ist. Der Unterzeichner bestimmt für diese Situation, ob er in bestimmte medizinische Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe einwilligt oder diese untersagt. Diese Verfügungen haben inzwischen für behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie für die Bevollmächtigten oder Betreuer eine hohe Verbindlichkeit erhalten.

In der Patientenverfügung wird außerdem festgelegt, wie man in der letzten Lebensspanne behandelt werden möchte. Das reicht vom Verbleib in der vertrauten Umgebung über einen Aufenthalt in einem Hospiz oder eine Pflegeeinrichtung bis hin zum Wunsch, das Sakrament der Krankensalbung zu erhalten.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Unterzeichner erreichen, dass die in der Patientenverfügung festgelegten Wünsche auch eingehalten werden. Die Vollmacht kann für einzelne Bereiche erteilt werden, sollte aber zumindest für Gesundheitsangelegenheiten ausgestellt werden.
Die Verfügung wird erst durch eine um Ort und Datum ergänzte Unterschrift verbindlich. Der Unterzeichner bestätigt damit, dass er im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte die Bedeutung und Tragweite der Verfügung erfasst hat.
Es ist sinnvoll, etwa alle zwei Jahre und besonders vor einem medizinischen Eingriff die Verfügung durch eine erneute Unterschrift zu aktualisieren. Sinnvoll ist es auch, einen Hinweis auf eine bestehende Patientenverfügung zusammen mit dem Personalausweis aufzubewahren. Empfehlenswert sind zwei freiwillige Unterschriften, und zwar die eines Beraters in Sachen Patientenverfügung und die eines Zeugen, der bestätigt, dass die Patientenverfügung vom Verfasser selbst unterschrieben wurde. Als Berater eignen sich Ärzte, aber beispielsweise auch die Caritas. Bei der Caritas kann man auch Vordrucke für Patientenverfügungen erhalten. H.Sch.