Neuer Bußgeldkatalog für den Radverkehr

Symbolfoto: Pixabay

Nicht nur für Autofahrer gibt es seit dem 9. November 2021 einen neuen Bußgeldkatalog. Auch Fahrradfahrer werden zur Kasse gebeten.

Immer mehr Menschen steigen in der Region aufs Fahrrad um. Bedingt durch eine gut ausgebaute Anbindung ist das Fahrrad eine gute und geschätzte Möglichkeit zum Auto, um von A nach B zu kommen

Wer bis heute dachte, dass der Bußgeldkatalog nur für Kfz-Fahrer Verwarn- und Bußgelder vorsieht, hat falsch gedacht. Auch Fahrradfahrer müssen mit entsprechenden Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen.

So kostet das Fahren ohne Klingel 15 Euro. Wenn die Bremsen nicht funktionieren zahlt man 10 Euro und bei nicht entsprechender Beleuchtung muss man mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen.

Fahrradfahren und das Handy am Ohr wird mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet. Und auch wer zu laut Musik hört muss zahlen 15 Euro.

Radfahren unter Alkoholwirkung

Mit einem Fahrerlaubnisentzug, verbunden mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Eintrag ins Fahreignungsregister muss ein Radfahrer rechnen, wenn er fahrunsicher erwischt wird oder es im schlimmsten Fall sogar zu einem Verkehrsunfall ab 0,3 Promille kommt.

Ein Wert ab 1,6 Promille führt grundsätzlich zum Fahrerlaubnisentzug, einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), einer Geld- oder Freiheitsstrafe und einer Eintragung im Fahreignungsregister. (Quelle Polizei NRW).

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celawie
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