Lärm durch Laubbläser und Laubsauger – so laut wie ein Presslufthammer. Elektrogeräte sind ebenso leistungsstark, aber spürbar leiser.
Bis hier hör ich das Dröhnen der Motoren. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein Flugzeug, sondern um die immer häufiger im Einsatz zu beobachteten Laubbläser oder Laubsauger. Das muss nicht sein, sagt LANUV.
Auf Straßen und Wegen stellt Laub bei Regen und Nässe eine Unfallgefahr dar. Sobald es Herbst wird, kommen sie zum Einsatz: die Laubbläser. Privatleute wie auch viele Städte und Gemeinden greifen häufig zu den motorgetriebenen Laubbläsern oder Laubsaugern.
So laut wie ein Presslufthammer
Laubbläser mit Verbrennungsmotoren erzeugen in drei Metern Entfernung einen Schalldruckpegel von rund 91 Dezibel (dB(A)). Das ist in etwa so laut wie ein Presslufthammer. Dabei gilt nach Meinung von Experten eine Dauerbelastung ab 80 dB(A) als schädigend für das menschliche Ohr. Deshalb wundert es nicht, dass der Lärm von Laubbläsern und Laubsaugern mit klassischen Benzin- Verbrennungsmotoren häufig als besonders belästigend empfunden wird.
Laut LANUV werden auch in privaten Gärten diese Geräte gerne als Hilfe zum Laub sammeln und entsorgen genutzt. Der Einsatz von Laubbläsern oder Laubsaugern führe deshalb aber häufig zu Diskussionen. Der Grund: Viele dieser Geräte verursachen Lärm und Emissionen durch die Verbrennungsmotoren.
Kennzeichnungspflicht für Laubbläser
In der Lärmschutzverordnung für Geräte und Maschinen ist die Kennzeichnungspflicht für Laubbläser und Laubsauger geregelt. Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten werden darf.
Einsatz der Laubbläser ist zeitlich begrenzt
Die Verordnung regelt aber auch, welche Geräte zu welcher Zeit und an welchem Ort eingesetzt werden dürfen. Demnach dürfen besonders laute Geräte in Wohngebieten grundsätzlich nur werktags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr genutzt werden. Das gilt sowohl für private wie für professionelle Nutzer. Örtliche Bestimmungen können die Betriebszeiten weiter einschränken.
Lärm und Emissionen seien heutzutage in vielen Einsatzbereichen vermeidbar. Wesentlich leisere und emissionsärmere Laubbläser und Laubsauger mit elektrischen Antrieben haben sich am Markt bewährt.
Je nach Einsatzbedingungen und Leistung halten die Akkus nach Herstellerangaben bis zu elf Stunden. Damit sei auch ein professioneller Einsatz gewährleistet.
Bei vergleichbarer Leistung liegt der Schallleistungspegel eines modernen Akku-Laubbläsers heute bis zu 11 dB(A) unter dem Schallleistungspegel eines Laubbläsers mit Benzinmotor.
Nerven der Nachbarn schonen
LANUV rät, dass bei kleinen Flächen, die vom Laub befreit werden, Akku-Laubsauger verwendet werden können. Deren Schallleistungspegel ist nochmals um etwa 4 dB(A) geringer. Diese deutliche Lärmminderung schone nicht nur die Nerven in der Nachbarschaft, auch Nasen und Lungen profitieren von den Akkulösungen und Elektroantrieben, da keine Verbrennungsabgase mehr entstehen.
Regenwürmer oder Käfer
Deshalb sollten vor allem für private und kleinere Flächen geprüft werden, ob ein Laubbläser oder Laubsauger wirklich benötigt wird, oder ob das Laub nicht ebenso schnell und einfach mit einem Laubrechen beseitigt werden kann.
Damit werden nicht nur Umwelt und Gesundheit geschont, sondern auch kleine Lebewesen. Denn vor allem durch Laubsauger werden viele wertvolle Kleintiere wie Regenwürmer oder Käfer mit eingesaugt und vernichtet, die für die Bodenverbesserung wichtig sind.