Naturschutz in der Kritik

12.01.2016 | Aktionsbündnis fordert Kooperation statt Ordnungsrecht — Nach wie vor müssen in NRW täglich 15 ha landwirtschaftliche Nutzfläche der Planung von Straßen, Häusern und Gewerbegebieten weichen.

„Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, den Flächenverbrauch auf 5 ha je Tag zurückzufahren, hat die rot-grüne Landesregierung mit dem Entwurf zum Landesentwicklungsplan dieses wichtige Ziel für den ländlichen Raum de facto aufgegeben“, kritisierten die Vertreter des Aktionsbündnisses Ländlicher Raum am 12. Januar 2016 in der Landespressekonferenz in Düsseldorf. Gleichzeitig sollen mit dem Landesnaturschutzgesetz und dem Landeswassergesetz Regelungen geschaffen werden, die weitere Eingriffe in das Eigentum und in die aktive Bewirtschaftung der Flächen darstellen. Hierdurch wird der ländliche Raum zukünftig in der wirtschaftlichen Entwicklung abgehängt. Auf diese unerträgliche Situation machen Landwirte, Waldbauern, Fischer, Grundbesitzer, Jäger, Gärtner, Landfrauen und die Landjugend mit der Forderung „Kein Stillstand auf dem Land“ aufmerksam.Aktionsbündnis

„Zuerst gibt die Landesregierung das Ziel auf, die Versiegelung wertvoller Ackerböden zu verringern, dann fordert der Umweltminister eine Ausdehnung des Biotopverbunds auf 15% der Landesfläche“, betonten Sprecher des Aktionsbündnisses Ländlicher Raum. „Das ist eine widersprüchliche Politik!“. Dies zeige sich auch in dem Vorschlag, zukünftig dem Naturschutz ein umfangreiches Vorkaufsrecht für landwirtschaftliche Flächen einzuräumen. Noch im Oktober habe Minister Remmel beklagt, dass die Landwirte in NRW sich gegen die steigenden Grundstückspreise kaum noch zur Wehr setzen könnten. Parallel dazu unterstütze nun derselbe Minister das grenzenlose Landgrabbing der Naturschutzverbände. „Deren Stiftungen sollen im Rahmen des Landesnaturschutzgesetzes gegenüber der Landwirtschaft beim Flächenkauf privilegiert werden“, so die Vertreter des Aktionsbündnisses. Sie sehen den Minister gefordert, das geplante Vorkaufsrecht sinnvoll zu begrenzen und aktiven Landwirten einen Vorrang einzuräumen.
„Wir nehmen keinesfalls hin, dass die Regeln der guten fachlichen Praxis, etwa im Hinblick auf die Grünlandbewirtschaftung, verschärft werden sollen“, hob Wilhelm Brüggemeier, Vizepräsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, hervor. Es sei dringend nötig, bestehende Naturschutzflächen aufzuwerten, anstatt immer neue Flächen auszuweisen und so den Flächenverbrauch durch Kompensationsmaßnahmen weiter zu erhöhen. Warum der Minister zukünftig Streuobstwiesen als Biotop ausweisen will, verstehen selbst viele Experten aus dem Bereich des Naturschutzes kaum, so Brüggemeier. Schließlich benötigten gerade Streuobstwiesen eine aktive Bewirtschaftung, damit sie zu einem wertvollen Lebensraum für die Natur werden. „Wir setzen auf aktiven Naturschutz durch Bewirtschaftung und nicht per ‘ordre de mufti‘“, so Brüggemeier und appellierte an den Minister, von diesen Plänen abzurücken.

Der Vorsitzende des Waldbauernverbandes NRW, Philipp Freiherr Heereman, forderte, „dass ein Belassen von Totholz im Wald nur durch Entscheidung und nach Zustimmung des jeweiligen Eigentümers erfolgen darf“. Gerne leisteten die Waldbauern in ihren Wäldern auch „Mehr“ für die Natur und Umwelt. Vieles sei dabei in der Vergangenheit sogar schon ohne staatliche Wünsche getan worden, aber ein „Muss“ führe auch im Walde nur zum Stillstand!

„Die Bündnispartner sind sich einig, dass es Ziel sein muss, die Anwendung von Ordnungsrecht auf das Unvermeidbare zu beschränken und das Prinzip der Kooperation in den Mittelpunkt zu stellen“, sagte Max Freiherr von Elverfeldt, Vorsitzender des Grundbesitzerverbandes NRW. Das Landesnaturschutzgesetz dürfe Entwicklungen auf dem Land nicht ausbremsen. Man wolle im Dialog mit dem Minister zu sachgerechteren Lösungen kommen. Fotos: Andrea Bahrenberg

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