Mit Herz und Trecker für den Kiebitz

Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und der Rheinische Landwirtschafts-Verband rufen zum Kiebitzschutz auf

Der imposante Balzflug und sein namengebender Ruf „kiee-wiit“ machen den Kiebitz zu einem bekannten Vogel von Offenlandstandorten im Rheinland. Auf Grund des starken und anhaltenden Bestandsrückgangs befindet sich der Kiebitz in ganz NRW jedoch in einer besonderen Gefährdungslage.

Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) rufen nun dazu auf, sich für den Kiebitzschutz einzusetzen und auch so ein öffentlichkeitswirksames Signal für den Artenschutz aus der Landwirtschaft heraus zu setzen.

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Der Kiebitz – Foto: Martin Woike

Unterstützt wird das Engagement der Landwirte vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, das für 2015 – im Rahmen der Biodiversitätsstrategie – über die Bezirksregierungen einen Betrag von insgesamt bis zu 100 000 € zur Verfügung stellt. Dieser Betrag bezieht sich auf eine einjährige Maßnahme, die in diesem Frühjahr bis zum Start der neuen Vertragsnaturschutzförderperiode (1. Juli 2015) gilt. Die Höhe des Ausgleichsbetrages beläuft sich nach dem neuen Fördersatz auf 280 €/ha.

Gefördert werden hierbei noch nicht eingesäte Maisanbauflächen, bei denen auf jegliche Bodenbearbeitung bis mindestens zum 10. Mai verzichtet wird. Des Weiteren werden nur Flächen gefördert, die innerhalb der Förderkulisse liegen. Im Rheinland sind dies die Kreise Düren, Kleve, Wesel, Krefeld, Viersen, Mönchengladbach, Rhein-Kreis Neuss, Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis und Euskirchen sowie die Städte Duisburg, Krefeld und Mönchengladbach. Datengrundlage für die Abgrenzungen der Förderkulisse sind aktuelle landesweite Kiebitz-Bruterfassungen. Voraussetzungen sollten Brutvorkommen oder Beobachtungen balzender Kiebitze sein.

Wer sich längerfristig für den Schutz brütender Kiebitze engagieren möchte, kann mithilfe der bisherigen Vertragsnaturschutzpakete 4023 und 4042 Verträge mit fünfjähriger Laufzeit abschließen. Weitere Informationen zum Vertragsnaturschutz und zur Antragstellung erhält man bei den Biologischen Stationen und Unteren Landschaftsbehörden.

 

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