Zum Ratsbürgerentsscheid in Schermbeck hatten sich die Abstimmenden gestern mehrheitlich gegen einen Neubau eines Bildungszentrums mit einer vereinten Grundschule ausgesprochen.
Stellungnahme von Bürgermeister Mike Rexforth Stellung
Liebe Schermbeckerinnen und Schermbecker,
gestern wurde das Verfahren zum ersten Ratsbürgerentscheid in der Geschichte der Gemeinde Schermbeck beendet. Insgesamt haben 3842 Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme abgegeben. Lediglich 968 Stimmen entfielen auf den Vorschlag eines kompletten Schulneubaus, mit Bau einer zusätzlichen Dreifachsporthalle, ausgebildet als Versammlungsstätte auf der „grünen Wiese“.
Mit 2869 Stimmen der Schermbecker Bürgerinnen und Bürger wurde der Ursprungsbeschluss des Rates der Gemeinde Schermbeck, nämlich die Bildung eines zentralen Schulstandortes an der Weseler Straße, bestätigt.
Der Rat der Gemeinde Schermbeck hatte die Verwaltung unter anderem damit beauftragt, die von der Verwaltung vorgeschlagene Nutzungsalternative
a. Weiternutzung des Pavillons an der GGS (Ja/Nein) bei Abriss des übrigen Altbestandes der GGS
b. Untersuchung der Nutzung als Kommunales Bildungszentrum unter Berücksichtigung der Auswirkung von Fördermitteln (Ja/Nein)
c. Errichtung einer Zweifachsporthalle ohne Nutzung als Versammlungsstätte
d. mögliche Berücksichtigung des derzeitigen Erscheinungsbildes (Fassade des Schulgebäudes) bei der Planung des neuen Schulgebäudes
e. Gegenüberstellung der Kosten einer 4-zügigen Grundschule im Verhältnis zu einer 5-zügigen Grundschule
durch ein Fachplanungsbüro kostenmäßig überprüfen zu lassen.
Ferner beschloss der Rat der Gemeinde Schermbeck nach Fertigstellung des neuen Grundschulstandortes, wie vom Planungsbüro empfohlen, die Aufgabe des Standortes Schienebergstege als Grundschulstandort unter Erhalt der Zweifachsporthalle, des Erweiterungsbaus sowie des OGS Anbaus zu Gunsten öffentlich-rechtlicher Nutzung.
Kompletter Neubau
Somit wird in der nun bestätigten Neuausrichtung ein nahezu kompletter Neubau entstehen, der unter Beteiligung von Fachleuten (u.a. Lehrerschaft, Politik, Fachplanern, Elternvertretern) ein neues Raum- und Digitalisierungkonzept entstehen lassen wird.
Ebenfalls werden die sich ändernden Bedarfe in der Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Offenen Ganztagsschule und der damit einhergehenden Versorgung (Mensa), komplett neu gedacht und planerisch mitberücksichtigt. Dies gilt auch für den Bau einer neuen Zweifachsporthalle.
Ob sich bei dieser Variante Fördermöglichkeiten ergeben, bleibt den weiteren Gesprächen in Bezug auf die Öffnung von Räumlichkeiten für die Bevölkerung vorenthalten. Hier wären die Nutzung der Sporthalle für Vereine, Öffnung der Mensa, Öffnung von einzelnen Lehrräumen (Computerraum, Musikraum) für Bildungsträger in den Nachmittags- und Abendstunden, exemplarisch zu nennen.
Danke für Sachlichkeit und Diskussion
Ich möchte mich bei allen Beteiligten, den Antragstellern, den im Rat vertretenden Fraktionen und Ratsmitgliedern und den Bürgerinnen und Bürgern für die Sachlichkeit der Diskussion bedanken. Natürlich ist das Thema Bildung und Kinder eines der zentralen Zukunftsthemen unserer Gemeinde. Dazu noch ein hoch emotionales Thema.
Als Vater von fünf Kindern, wobei Zweien selbst noch die Grundschulzeit bevorsteht, kann ich die unterschiedlichsten Sichtweisen sehr gut nachvollziehen und allen Argumenten positive, wie auch negative Seiten abgewinnen.
Höchst demokratischer Prozess
Mit dem nun durchgeführten Ratsbürgerentscheid hat die Mehrheit der Teilnehmenden in einem höchst demokratischen Prozess eine Entscheidung getroffen. Ich hoffe nun, dass wir schnellstmöglich mit der Umsetzung des Projektes zum Wohle unserer Kinder und unseres Lehrerkollegiums beginnen können. Die Zeit, die die unterschiedlichsten Anträge nun gekostet haben, dies meine ich überhaupt nicht negativ, sie war für eine ordnungsgemäße Verfahrensführung absolut notwendig, hat uns nahezu ein Jahr der Planung gekostet.
„Ich hoffe daher, dass das noch anhängige Klageverfahren zur Beibehaltung beider Schulstandorte zeitnah abgeschlossen wird. So lange dieses Verfahren andauert, sollten keine weiteren Planungsschritte unternommen werden, da dies mit erheblichen finanziellen Nachteilen für die Gemeinde verbunden sein kann. Verwaltungsgerichtliche Verfahren können jedoch über ein Jahr dauern, im Berufungsfall sogar deutlich länger – so lange haben wir Stillstand.“