Mehrere Verfahren wurden im Ölpellets-Skandal eingestellt

Die Bochumer Staatsanwaltschaft beantwortete einige Fragen

Seit zwei Angeklagte am Ende ihrer Prozesse vor dem Landgericht Bochum verurteilt wurden, ist es – zumindest nach außen hin – ruhig geworden um die Ermittlungen im Ölpellets-Skandal.

In dieser ruhigen Zeit nutzten wir die Gelegenheit, vom Landgericht Bochum Details über einige Personen zu erfahren, die in irgendeiner Form dafür sorgten, dass 30 000 Tonnen Ölpellets und andere hochgradige Giftstoffe illegal in eine Gahlener Abgrabung gelangten und diese Abgrabung dadurch in eine Sondermülldeponie der höchsten Stufe umwandelten.

Landgericht Bochum
Am Bochumer Landgericht ist es ruhig geworden in Sachen Ölpellets. Ein Verfahren nach dem anderen wird eingestellt. Foto. H. Scheffler

Auf Antworten zu den gestellten Fragen mussten wir lange warten, weil die seit Februar dreimal gesendete Mail mit den Fragen angeblich nicht bei der Pressestelle des Landgerichtes ankam. Erst eine per Einschreiben am 2. April wiederholte Zusendung der Fragen brachte nach sechs Wochen Bewegung. Pressesprecher Volker Talarowski leitete am 10. April die Anfrage an die Oberstaatsanwältin Cornelia Kötter weiter, die die Fragen am 2. Mai beantwortete.

Die erste Frage: „In seiner damaligen Zeugenaussage hatte der Staatsanwalt Dr. Sotelsek im Beisein mehrerer Prozessbeobachter zu den Geschehnissen beim RZB in Bochum nicht nur von der „Le….-Box“ und den Geschäftspraktiken des Angeklagten berichtet, sondern auch angedeutet, dass noch gegen weitere Anlieferer zum RZB ermittelt wird. Wird noch gegen weitere Personen ermittelt?“

Die Antwort ergab, dass sich in den Gerichtsprotokollen eine solche Aussage des Dr. Sotelsek nicht befand. Oberstaatsanwältin fügte hinzu: „Soweit die Verantwortlichen eines in Bochum ansässigen Recyclingbetriebes [Red.: RZB] die Annahme von Materialien aufgrund partieller Auffälligkeiten und Grenzwertüberschreitungen abgelehnt haben, sind keine Ermittlungen gegen Zulieferfirmen geführt worden.“ Für eine belastbare Untersuchung habe das Material nicht mehr individualisierbar zur Verfügung gestanden. „Weitere Ermittlungen versprachen daher keinen Erfolg.“

Die zweite Frage bezog sich auf Abläufe in der Firma Nottenkämper: „Bindeglied zwischen dem RZB und Nottenkämper scheint auch ein Herr Vi. zu sein, der anscheinend für die Probenanalyse (zumindest bei Nottenkämper) verantwortlich war, aber wohl auch für Herrn Le. und seine Aktivitäten beim RZB tätig war. War bzw. ist Herr Vi. Beschuldigter bzw. Angeklagter in dem Umweltskandal?“

Die Antwort der Oberstaatsanwältin macht deutlich, dass gegen den ehemaligen Mitarbeiter Vi. der Firma Nottenkämper ermittelt wurde. Das Verfahren sei Mitte 2017 eingestellt worden.

Die dritte Frage bezog sich auf einen Vermerk in der Anklageschrift gegen den ehemaligen Nottenkämper-Prokuristen Le.: „Der Angeklagte Le. sorgte in der Zeit vom 15.05.2014 bis 25.08.2014 gemeinschaftlich mit den anderweitig Verfolgten Alexander K. und Carsten N. dafür, dass insgesamt 6600 Tonnen Kronokarb mit 2900 Tonnen Flugasche aus der Abfallmitverbrennung in italienischen Kraftwerken in der Betriebshalle 2 des Unternehmens Possel-Kehrmann Gmbh … angeliefert wurde.“ Was ist aus den beiden ´anderweitig Verfolgten` geworden?“

Aus der Antwort der Oberstaatsanwältin Kötter ergibt sich, dass die Verfahren gegen die beiden „anderweitig Verfolgten“ Ende 2016 bzw. Ende 2017 eingestellt wurden.

Die vierte Frage zielte auf mehrere angeblich stattgefundene Gespräche zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten Le. und dessen Verteidiger. Die Oberstaatsanwältin antwortete: „Nachdem die Verteidiger in einem Gespräch mit Vertretern der STA Bochum erklärt hatten, dass ihr Mandant bereit sei, ´Angaben im Hinblick auf die Tongrube` zu machen, wurde dieser von Seiten der Staatsanwaltschaft Bochum zeitnah umfangreich vernommen.

Seine Antworten wurden auf strafrechtliche Relevanz geprüft. Soweit sich im Rahmen der Vernehmung Anhaltspunkte für mögliche Straftaten ergeben haben, für die eine örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft nicht besteht, wurde das Erforderliche veranlasst.“

Im das „Erforderliche“ näher kennen zu lernen, fragten wir erneut nach. Die Antwort ergab, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft Bochum keine weiteren Ermittlungen geführt werden. Die weitere Antwort macht deutlich, dass jetzt die Staatsanwaltschaft in Duisburg zuständig ist. Ob und in welche Richtung in Duisburg jetzt gegen wen ermittelt wird, ist derzeit noch offen. Auf unsere Fragen „Welche Delikte stehen hier im Raum?“, „Handelt es sich um Umweltdelikte?“ und „Geht es möglicherweise auch um Korruption von Amtsträgern?“ erhielten wir bislang keine Antwort. H.Scheffler

Vorheriger ArtikelDie Drevenacker Konfirmanden 2019
Nächster ArtikelFörderverein der Maxi-Schule lädt ein
Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.