Maskenpflicht auf der gesamten Mittelstraße in Schermbeck

Corona-Virus – Neue und verschärfte Coronamaßnahmen ab 1. Dezember 2020 –

Einführung der Maskenpflicht. Gültig für die gesamte Mittelstraße zwischen der Einmündung Erler Straße und Schienebergstege. Gilt auch für Fahrradfahrer.

Trotz der verschärften Lockdown-Maßnahmen in den letzten Wochen stieg der Inzidenzwert im Kreis Wesel am Wochenende weiter, von 5.354 auf aktuell 5.500 an.

Um das Infektionswachstum wirksam einzudämmen tritt zum 01.12.2020 die Neufassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Auf Grund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens sieht diese Verordnung auch eine weitere Verschärfung der Maskenpflicht vor.

Gemäß § 3 Abs. 2 der CoronaSchVO gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands

  • im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften auf dem Grundstück des Geschäfts
  • auf den zum Geschäft gehörenden Parkplatzflächen
  • auf den Zuwegungen zu dem Geschäft.

Vor diesem Hintergrund gilt auf der gesamten Mittelstraße zwischen der Einmündung Erler Straße und Schienebergstege ab sofort eine Maskenpflicht. Diese Verpflichtung gilt auch für Radfahrer.

Durch Beschilderung wird auf die Einhaltung der Pflicht hingewiesen. Das Ordnungsamt wird Kontrollen durchführen.