Maskenpflicht in Schulen endet zum 2. April

Corona-Betreuungsverordnung wird bis 2. April 2022 verlängert

Ministerin Gebauer: Maskenpflicht in Schulen endet zum 2. April – nach den Osterferien keine anlasslosen Tests mehr

In Nordrhein-Westfalen soll möglichst bald wieder ein Schul- und Unterrichtsbetrieb ohne größere Einschränkungen möglich sein. Der Deutsche Bundestag hat heute ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das den Wegfall der meisten Corona-Schutzmaßnahmen vorsieht.

Individuelle Entscheidung

Die Landesregierung nutzt die darin angelegte Möglichkeit einer Übergangsregelung. So gelten die derzeit gültigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen inklusive der Masken- und Testpflicht an den Schulen des Landes noch bis zum 2. April 2022 weiter. Danach bleibt es natürlich jedem selber überlassen, in den Schulgebäuden weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen. Das sei dann allerdings eine individuelle Entscheidung.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Bei allen anstehenden Entscheidungen ist mir besonders wichtig, dass der Umgang mit den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung an den Schulen mit den Öffnungsbeschlüssen von Bund und Ländern Schritt hält. Man darf nicht vergessen, dass unsere Schülerinnen und Schüler, ob klein ob groß, seit Beginn des Schuljahres im vergangenen August die Maske bis auf eine vierwöchige Pause ununterbrochen im Unterricht getragen haben.“

Testungen an Schulen

Die Testungen an nordrhein-westfälischen Schulen sollen, im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben, noch bis zum Beginn der Osterferien unverändert fortgesetzt werden.

Nach den Osterferien werden die anlasslosen Testungen aber nicht wieder aufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt. Wie bereits im Beschluss der Kultusministerkonferenz aus der vergangenen Woche vorgesehen, werden somit mit der Aufhebung von Test- und Maskenpflicht weitgehende Einschränkungen des regulären Schulbetriebs spätestens bis Mai entfallen.