Lockdown-Lockerung ab einem Inzidenzwert von 35

Bund und Länder beschließen Verlängerung des Lockdown bis zum 7. März

Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen haben sich heute geeinigt. Lockdown soll ab einen konsequenten und stabilen Inzidenzwert von 35 schrittweise gelockert werden.

Große Teile des Handels, der Gastronomie und der Dienstleistungen bleiben vorerst noch geschlossen. Eine Lockerungen für Gastronomie und Handel soll es erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 geben. Dann könnten auch der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder öffnen.

Frisöre dürfen ab dem 1. März unter den Hygiene-Auflagen wieder öffnen.

Schulen und Kitas:

Bildung habe Priorität und seien so Merkel, von höchster Bedeutung. Sie sprach sich für eine Öffnung ab 1. März aus. Entschieden wurde aber, dass für die Öffnung von Kitas und Schulen es keine bundesweite einheitliche Regelung geben werde. Hier bleibe die Öffnung Sache der Landesregierungen.

Überbrückungshilfe III

Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist freigeschaltet. Ab heute Nachmittag können Anträge online beantragt werden. Hier haben die Minister größzügige Abschlagzahlungen bis zu 400.000 Euro (monatl. 100.000 Euro) festgelegt.

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celawie
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