Lippebrücke in Hünxe wird ausgebaut -Umleitung über Schermbeck

Spatenstich in Hünxe: Baubeginn für neue Brücke über den Wesel-Datteln-Kanal- Planung hat begonnen. Die Behelfsbrücke kann ab 25. Oktober nicht mehr genutzt werden.

Für den Verkehr bedeutet das derzeit, dass während der Bauzeit die Weseler Straße (Richtung Bucholtwelmen) und Gahlener Straße (Richtung Gartrop) von Hünxe aus kommend durchgängig befahrbar bleiben. So müssen jedoch die Autofahrer, die von Norden kommen und den Kanal überqueren wollen, die Umleitungen über Schermbeck oder die Autobahn A3 in Kauf nehmen.

Kritiker jedoch sind der Meinung, dass dies schneller gehen müsste. Immer ist die Brücke seit dem 1. Dezember 2011 nur als Behelfsbrücke über den Wesel-Datteln-Kanal für den Verkehr freigegeben.

Der Bau der neuen Stahlbrücke an der L1 über den Wesel-Datteln-Kanal bei Hünxe ist gestartet, die Bagger rollen. Und: Der Landesbetrieb Straßen.NRW gibt Tempo. Mit der Fertigstellung des Infrastrukturprojekts ist innerhalb von nur 15 Monaten geplant.

Spatenstich-Lippebrücke-Hünxe
Foto: Straßen:NRW

Spatenstich nach gut zehn Jahren

Am 13. September erfolgte der gemeinsame Spatenstich mit Petra Beckefeld, Technische Direktorin Straßen.NRW, und Verkehrsminister Hendrik Wüst MdL.

Für den Neubau der Kanalbrücke ist eine Stabbogen-Brückenkonstruktion aus Stahl geplant, dessen Vormontage auf der L1 erfolgt. Hierzu wird die L1 Ende Oktober bis voraussichtlich Sommer 2022 voll gesperrt. In dieser Zeit wird die Behelfsbrücke zurückgebaut und die alten Unterbauten abgebrochen. Sobald die Unterbauten für die neue Brücke stehen, wird der vormontierte Stabbogen mit Transportfahrzeugen über die L1 zum Wesel-Datteln-Kanal gefahren, und dort mit Hilfe von Pontons in die endgültige Lage eingeschwommen. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen geht von einer Bauzeit bis Ende 2022 aus.

Die Kosten für die gesamte Maßnahme belaufen sich voraussichtlich auf rund 12,4 Millionen Euro. Die Kosten für die Herstellung der Kanalbrücke und für den Kreisverkehr werden gemäß Kreuzungsvereinbarung zwischen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und der Straßenbauverwaltung (SBV) geteilt.