Wenn ich mir was wünschen dürfte?! – Konzert mit Liedern und Chansons aus den ersten 30 Jahren des 20. Jahrhunderts
Ein Konzert in der St. Georgskirche Schermbeck erinnert an die musikalische Vielfalt der frühen Moderne – und an jüdische Komponisten, die das Musikleben Deutschlands prägten.
Konzert in Kooperation mit dem Jüdischen Museum Westfalen
Am Sonntag, 9. November, um 17 Uhr lädt die Schermbecker St. Georgskirche zu einem besonderen Konzertabend ein. Unter dem Titel „Wenn ich mir was wünschen dürfte?!“ präsentieren die Sängerin Birgit Breidenbach und der Pianist Jan Weigelt Lieder und Chansons aus den ersten drei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Jüdischen Museum Westfalen statt.
Wandel und Vielfalt der Musik
In den Jahren zwischen 1900 und 1930 habe sich die Musik in Deutschland grundlegend verändert, heißt es von den Veranstaltern. Komponisten wie Gustav Mahler, Arnold Schönberg, Paul Hindemith, Kurt Weill, Ernst Krenek und Erich Wolfgang Korngold hätten das Musikleben geprägt und neue künstlerische Maßstäbe gesetzt.
Zugleich habe ein begeistertes Publikum nach neuen Klängen, Schlagern, Operetten und Revuen verlangt. Namen wie Friedrich Hollaender, Rudolf Nelson, Hans May, Paul Abraham und Leo Fall stünden für diese schillernde Ära. Auch die „Cross-over“-Tenöre Richard Tauber und Joseph Schmidt feierten große Erfolge, während die Comedian Harmonists, Lotte Lenya und Marlene Dietrich internationale Bekanntheit erlangten.
Erinnerung an jüdische Komponisten
Birgit Breidenbach und Jan Weigelt, die bereits mehrfach in der St. Georgskirche aufgetreten sind, lassen die musikalischen Jahrzehnte lebendig werden. Besonderes Augenmerk gilt den jüdischen Komponisten und Textdichtern, die in dieser Zeit entscheidende Beiträge zum kulturellen Leben in Deutschland leisteten.
Dass das Konzert auf den 9. November fällt, sei bewusst gewählt – als Tag des Erinnerns und der Mahnung.
Eintritt und Spendenhinweis
Der Eintritt zu dem Konzert ist frei. Am Ausgang wird um eine Spende von mindestens 10 Euro gebeten.























