Landwirte ackern für die Artenvielfalt

Landwirte werben mit Blühstreifen-Schildern für ihre Leistungen — Landwirte setzen sich für die Artenvielfalt ein! Ob mit Blüh- oder Pufferstreifen, blühenden Zwischenfrüchten oder Brachen. Mit Schildern werben die rheinischen Bauern jetzt für ihre Leistungen.
Welche Vorteile ein Blühstreifen oder andere Maßnahmen der Artenvielfalt bringen, erläuterte Paul-Christian Küskens, Vorsitzender der Kreisbauernschaft Viersen und Vorsitzender des Arbeitskreises Öffentlichkeitsarbeit beim Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV), am Donnerstag (4.8.) an einem Blühstreifen in der Nähe seines Hofes in Niederkrüchten.

Artenvielfalt
Landwirte engagieren sich gerne für die Artenvielfalt. Auf den landwirtschaftlich kultivierten Äckern und Wiesen haben sich spezifische Tierarten der Offenlandschaft angesiedelt. Sie können nur gemeinsam mit der Landwirtschaft bewahrt werden, da sie ihren Lebensraum oft inmitten der landwirtschaftlich genutzten Flächen gefunden haben, wie zum Beispiel die Feldlerche oder viele Wildbienen. In den blühenden Flächen finden bestäubende Insekten genauso wie Feldvögel wertvolle Lebensräume zur Nahrungssuche, Fortpflanzung und Überwinterung.

Küskens machte darauf aufmerksam, dass es dringend notwendig sei, nach kooperativen Wegen im Natur- und Artenschutz zu suchen. „Hier gehen rheinische Landwirte mit gutem Beispiel voran. Wir lassen etwa artenreiche Wiesen entstehen und schaffen zum Beispiel Lebensräume für Kiebitze, Flachgewässer für Kreuzkröten sowie Streuobstwiesen für den Steinkauz. Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft koordiniert solche Natur- und Artenschutzmaßnahmen in enger Kooperation mit den Landwirten“, erklärte Küskens. Für den damit verbundenen Ertragsausfall und Mehraufwand erhielten die Landwirte eine Vergütung.

Damit auch die Bevölkerung erfährt, dass Landwirtschaft und Artenschutz miteinander vereinbar sind, machen neue Informationstafeln am Rand der Flächen auf die Leistungen der Betriebe für den Artenschutz aufmerksam. Mit diesen Aktionen tragen die Landwirte dazu bei, dass die Bestände der Arten bewahrt und weiterentwickelt werden, die auf der Roten Liste der gefährdeten Tiere in Nordrhein-Westfalen stehen.

Im aktuellen Antragsjahr wurden alleine im Rahmen der ökologischen Umsetzung der EU-Agrarreform mehr als 138 000 ha in Nordrhein-Westfalen ökologische Vorrangfläche Zwischenfrüchte eingesät. Mit rund 13 500 ha (gewichtet) nehmen Pufferstreifen, Brachen oder Blühstreifen einen Anteil von rund einem Viertel der ökologischen Vorrangflächen ein. Damit ist die nordrhein-westfälische Landwirtschaft auf einem guten Weg, die mit dem Landwirtschaftsministerium in einer Rahmenvereinbarung zur Biodiversität vereinbarten Ziele zu erreichen, verstärkt ökologisch hochwertige Maßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen umzusetzen. „Bei den Randstreifen ist es dringend erforderlich, dass die EU von den starren Bedingungen absieht und den Landwirten bei den Aussaat- und Mulch-Zeitpunkten in Abstimmung mit den jeweiligen Anforderungen des Naturschutzes mehr Möglichkeiten gibt“, forderte Küskens abschließend.