Lärmschutzwand wird doch gebaut

Dritter Anlauf – Neue Lärmschutzwand soll hinter einer Hecke verschwinden

Schermbeck. Die Hartnäckigkeit eines Grundstückseigentümers im Bereich Dorstener-/Alte Dorstener Straße hatte Erfolg. Im dritten Anlauf erhielt sein Antrag zum Bau einer Lärmschutzwand die Zustimmung des Planungs- und Umweltausschusses.

Das Votum fiel einstimmig. In den Jahren 2016 und 2017 hatte die Politik über das Vorhaben noch anders entschieden.

Aber damals hatte das Bauvorhaben noch deutlich größere Dimensionen.
Zunächst ging es um eine rund 40 Meter lange Mauer, die 3,30 Meter hoch werden sollte. Im zweiten Antrag verringerte der Antragsteller die Höhe der Mauer auf 2,50 Meter. Beide Vorschläge wurden aber mehrheitlich abgelehnt, weil sie von der Politik als zu groß und nicht an den Ortseingang passend angesehen wurden.

Wand hinter Hecke soll verschwinden

Der aktuelle Antrag beinhaltete weiter die Höhe von 2,50 Meter, aber die Länge wurde von 40 auf etwa 26 Meter verkürzt. Um den Bedenken der kommunalen Politiker entgegen zu kommen, sagte der Antragsteller zu, die Lärmschutzwand hinter einer ebenso hohen Hecke zu errichten. Dahinter soll die Wand quasi verschwinden.
Vertreter der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen forderten, dass die Baugenehmigung mit dem dauerhaften Erhalt der Hecke verbunden wird. Die BfB-Fraktion hatte bereits die ersten Varianten befürwortet. Die im Ausschuss geäußerte Sorge, die genehmigte Mauer könnte zum Präzedenzfall in der Gemeinde werden, entkräftete Fachbereichsleiter Gerd Abelt: Die Dorstener Straße sei als eine Haupteinfallsstraße mit den meisten anderen Straßen im Ort nicht zu vergleichen.

In ihrer Vorlage hatte die Gemeinde zudem darauf hingewiesen, dass sie dem Vorhaben grundsätzliche Bedeutung beigemessen hat und dass daher der Ausschuss entscheiden sollte. Als sogenanntes Geschäft der laufenden Verwaltung hätte der Bürgermeister über den Antrag entscheiden können.

Der Landesbetrieb Straßen.NRW, für die Dorstener Straße (L 607) zuständig, hatte bereits zur ersten Variante keine Einwände erhoben, heißt es. Allerdings dürfe kein Straßeneigentum für den Bau beansprucht werden. Und: Der Kreis Wesel beurteile das Bauvorhaben grundsätzlich als genehmigungsfähig, so die Gemeinde. san.

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celawie
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