Konzept zur schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung

Nächste Öffnungsschritte erfolgen am 14. und 28. Mai 2020 / Minister Stamp: So schnell wie möglich und verantwortbar eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder ermöglichen.

Nordrhein-Westfalen leitet die weitere Öffnung der Kindertagesbetreuung ein und hat dazu unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens ein Konzept vorgelegt.

Demnach werden vom 14. Mai 2020 an schrittweise weitere Kinder die Kindertagesbetreuung besuchen können.

Konzept zur Öffnung der Kindertagesbetreuung:
 
Derzeitige Regelung

  • Eingeschränkte Notbetreuung: Betretungsverbote von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Ausnahmen für Kinder, deren Eltern den besonderen Berufsgruppen angehören, und zur Sicherung des Kindeswohls im Einzelfall.
  • Erweiterte Notbetreuung: Erwerbstätige Alleinerziehende und Alleinerziehende in Abschlussprüfungen von Schul- oder Hochschulausbildung.


Ab dem 14. Mai 2020:

  • Die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen wird geöffnet für Vorschulkinder mit einer Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).
  • Zudem dürfen Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, wieder in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflegestellen betreut werden. Eine entsprechende Umsetzung für die Betreuung von Kindern in heilpädagogischen Gruppen soll im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten erfolgen.
  • Die Kindertagespflegestellenangebote mit ihrem familiennahen und überschaubaren Betreuungsangebot werden für Kinder, die ihr zweites Lebensjahr vollendet haben, geöffnet.
  • Brückenprojekte können wieder geöffnet werden.
  • Von Eltern privat organisierte Betreuung ist unter Auflagen möglich.

 
Ab dem 28. Mai 2020:

  • Alle übrigen Vorschulkinder werden aufgenommen.

 
Weitere Schritte im Juni:

  • Im Laufe des Junis soll allen weiteren Kindern der Besuch ihrer Einrichtung oder ihrer Kindertagespflegestelle ermöglicht werden. In welchem Umfang das Angebot realisiert werden kann, wird fortlaufend geprüft und mit den Kommunen sowie Trägern abgestimmt und unter Beratung von Eltern und Gewerkschaften sowie Kindertagespflegeverbänden erfolgen.