Schermbecker Bürger wurden frühzeitig an den Planungen beteiligt
Schermbeck Etwa 70 interessierte Bürger kamen am Donnerstagabend ins Begegnungszentrum, um sich im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung über die gemeindlichen Planungen im Bereich der Windenergie zu informieren. Auskünfte erteilten Irmgard Schwenk, Gerd Abelt und Hans-Jürgen Schmeing als Schermbecker Verwaltungsmitarbeiter und Michael Ahn (kleiens Foto oben) als Stadtplaner des Coesfelder Planungsbüros WoltersPartner.
Das Planungsbüro WoltersPartner hatte eine Flächenanalyse erstellt und dann vom Gemeinderat den Auftrag erhalten, einen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ zu erstellen. Die Ergebnisse stellte Michael Ahn vor. Danach verbleiben im Gemeindegebiet nur noch wenige Bereiche, in denen künftig Konzentrationszonen für Windkraftanlagen entstehen. Für die Ausweisung von Konzentrationszonen hatte sich der Gemeinderat entschieden, um, so Bürgermeister Mike Rexforth am Donnerstag, „die Belastungen für die Bürger so gering wie möglich zu halten.“
Dass nur noch wenige kleine Bereiche übriggeblieben sind, hat mehrere Gründe. Ein Großteil der Gemeindefläche entfällt, weil sie rechtlich oder tatsächlich für Windenergie auf Dauer ungeeignet ist (= harte Tabuflächen). Weitere Flächen entfallen, weil sie nach dem Willen der Politiker von Windenergieanlagen freigehalten werden sollen (= weiche Tabuflächen).
Nach jetzigem Stand bleiben eine 45,8 Hektar große Fläche in Rüste und eine Fläche am Lühlerheim (38,3 ha) übrig. Eine ehemalige Fläche, die vor über einem Jahrzehnt in Rüste ausgewiesen wurde, aber nie genutzt wurde, entfällt für künftige Planungen. Die mit drei Windkraftanlagen bestückten Bereiche in Gahlen haben Bestandschutz, sind aber so zugeschnitten, das weitere Windkraftanlagen dort nach heutiger Gesetzgebung nicht mehr möglich sind.
Vorerst, aber nicht endgültig, besteht für eine Fläche in Overbeck keine Möglichkeit zur Errichtung einer Konzentrationszone. Dazu müsste erst der Nachweis angetreten werden, dass dort keine Landschaftsschutzbelange entgegenstehen.
Nach gegenwärtigem Planungsstand würden 0,9 Prozent der gesamten Gemeindefläche für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung stehen. Mit den dargestellten Konzentrationszonen könnten etwa zehn Anlagen installiert werden. Planer Ahn stellte fest: „Somit kann die Gemeinde Schermbeck davon ausgehen, der Windenergie substanziell Raum zu geben.“
Im weiteren Verfahren werden jetzt die Bürger ebenso um eine schriftliche Stellungnahme gebeten wie die Träger öffentlicher Belange. Wer die gemeindlichen Planungen bislang noch nicht gesehen hat, kann dies auf der gemeindlichen Homepage www.schermbeck-de. nachholen. Alle behördlichen Stellungnahmen und Anregungen aus der Öffentlichkeit werden ausgewertet. Der Gemeinderat trifft dann eine Abwägungsentscheidung und beschließt einen Planentwurf. Dieser Entwurf wird dann für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Jedermann hat während der Offenlage die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zu äußern. Diese werden dann wiederum ausgewertet, abgewogen und münden in einen endgültigen Plan, der zur Genehmigung der Bezirksregierung vorgelegt wird. Erst nach der Veröffentlichung im Amtsblatt wird der Plan rechtskräftig.
„Wenn alles glatt geht“, so Michael Ahn, „dann könnte der Plan Ende 2015 feststehen.“ Für die technische Abwicklung von Planungen für konkrete Bauprojekte rechnet Ahn mit mindestens einem weiteren Jahr. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sich also vor Silvester 2016 in Schermbeck kein weiteres Windrad drehen.