Klaus Roth zu Unterhaltungsarbeiten gemeindlicher Wirtschaftswege

Hinsicht der Haushaltsposition „Unterhaltungsarbeiten an den gemeindlichen Wirtschaftswegen 2017“ möchte Klaus Roth, Fraktionsvorsitzender von der BfB wissen, wer, wann und in welchem Gremium beschlossen wurde, dass die Aufwendungen für das Wirtschaftswegekonzept aus der Haushaltsposition Wirtschaftswege finanziert werden.

In dem Schreiben der BfB  heißt es: Die Gemeinde der Rat der Gemeinde Schermbeck hat am 06.04.2017 mehrheitlich den Haushaltsplan 2017 beschlossen. Für die Unterhaltungsarbeiten an den gemeindlichen Wirtschaftswegen wurden insgesamt 250.000 € eingestellt.

In der Ratssitzung am 20.12.2017 hat der Unterzeichner unter dem Punkt „Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2017“ um Auskunft gebeten, was von den eingestellten 250.000 Euro in 2017 bisher verbraucht wurden.

Bürgermeister Mike Rexforth konnte diese Frage nicht beantworten. Allerdings gab er zu bedenken, dass aus dieser Haushaltsposition auch das Wirtschaftswegekonzept mit einem Kostenfaktor von rd. 70.000 € zu finanzieren ist. Im Protokoll soll der bisher verbrauchte Unterhaltungsaufwand differenziert nachgewiesen werden.

Unsere Gemeindestraßen einschließlich Wirtschaftswege sind teilweise in einem desolaten Zustand. Sie werden nicht dadurch besser, dass die beschlossenen Sanierungsarbeiten, ohne die Politik davon zu informieren, einfach nicht durchgeführt werden. Dem Antrag der BfB-Fraktion auf Übertragung der in 2017 verbliebenen Restsumme auf die Haushaltsposition 2018 wurde bei einer Gegenstimme (BM Rexforth) daher mehrheitlich entsprochen.

Die BfB möchte wissen:

1. Wer, wann und in welchem Gremium wurde beschlossen, dass die Aufwendungen für das Wirtschaftswegekonzept aus der Haushaltsposition Wirtschaftswege, finanziert werden?
2. Wann können wir mit der Zustellung der Protokolle aus den Ratssitzungen vom 18.10.2017 und 20.12.2017 rechnen?

Inzwischen sind fast 15 bzw. 6 Wochen vergangen. Nach der Geschäftsordnung soll die Niederschrift schnellstmöglich, jedoch spätestens 28 Tage nach der Sitzung (15.11.2017 bzw. 17.01.2018) übersandt werden. Auch die Politik hat sich an Fristen zu halten.

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