Klaus Roth hat Fragen zur Caritas Kita-Notgruppe in Schermbeck

Anfrage von Klaus Roth, Bürger für Bürger, zur Einrichtung einer KiTa-Notgruppe in Schermbeck an Landrat Ansgar Müller

Einleitender Rückblick: Im Februar dieses Jahres informierte uns, die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger aus den Ausschüssen, Bürgermeister Rexforth über die nach seinen Bekundungen urplötzlich bekannt gewordene Problematik von bis zu 21 fehlenden Betreuungsplätzen für Kinder ab drei Jahren.

Seine Bemühungen, diese fehlenden Betreuungsplätze für den Sommer 2019 bei den in Schermbeck bestehenden Kindertageseinrichtungen noch zugesagt zu bekommen, waren leider nicht von Erfolg gekennzeichnet.

Aus diesem Grunde unterbreitete er als einzige noch verbliebene Lösung die Einrichtung einer Notgruppe im soziokulturellen Zentrum einschließlich in der ehemaligen Bücherei.

Die zukünftigen Räumlichkeiten müssen noch umgebaut, eine Außenfläche angelegt und umzäunt werden.

Die KiTA-Notgruppe wird von der CARITAS betrieben, die das notwendige Personal bis zum 01.08.2019 zur Verfügung stellen kann.

Aktueller Sachstand per 10.04.2019: Am Mittwochabend wurden von der CARITAS und dem Schermbecker Bürgermeister die Pläne für den Umbau des soziokulturellen Zentrums zur neuen Kindergarten-Notgruppe der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt.

Danach soll die neue Schermbecker KiTa-Gruppe erst einmal für 25 Kinder ab 3 Jahren ausgerichtet werden.

Bereits im August dieses Jahres soll diese Kindergarten-Notgruppe mit 35 und 45 Wochenstunden aktuell für 21 Kinder unter der Trägerschaft der CARITAS mit drei Fachkräften, einer Küchenkraft und einer Reinigungskraft an den Start gehen. Einige anwesende Eltern wünschen allerdings eine Betreuung über 25 Wochenstunden.

Anfrageumfang: Da nach Angaben von Bürgermeister Rexforth der Bedarfsplan in der Vergangenheit immer funktioniert hat und einzelne Überhangplätze immer ausgeglichen werden konnten, ist es sämtlichen beteiligten Stellen absolut unerklärlich, warum dieser Bedarf nicht erkannt wurde.

Keine plausiblen Begründungen

Weder die Schermbecker Gemeindeverwaltung noch das Kreisjugendamt Wesel sind bisher auf Rückfragen in der Lage gewesen, eine plausible Begründung für diese akuten Bedarfsplanabweichungen zu geben bzw. diese Differenzen zu erläutern.

Darin begründet sich unsere Anfrage an die übergeordnete Dienststelle, wie es heutzutage in einer digitalisierten und vernetzten Datenwelt noch möglich ist, dass solche Bedarfsplanabweichungen von den beteiligten Dienststellen und Meldebehörden nicht erkannt und scheinbar auch nicht weitergemeldet werden. Welche Gründe haben zu dieser doch hohen Planabweichung geführt?

Da alternative Betreuungsmöglichkeiten z. B. durch Schermbecker Tagesmütter durch das Kreisjugendamt unter Verweis auf § 24 SGB VIII abgelehnt wurden, bitten wir um Mitteilung der geplanten Kosten für diese auf voraussichtlich drei Jahre befristete übergangsweise Umbaumaßnahme bis zur Erstellung einer zusätzlich noch komplett neu zu bauenden Kindertageseinrichtung in Schermbeck.

Über eine belastbare, aussagefähige und zeitnahe Rückantwort würde sich die BfB-Fraktion im Rat der Gemeinde Schermbeck freuen.