Kindertagesbetreuung in NRW kehrt in den Regelbetrieb zurück

Foto: Pixabay

Ab dem 7. Juni 2021 kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück.

Im Regelbetrieb sind die rechtlichen Regelungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig.

Dies bedeutet:

Alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden. Die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Corona-Betreuungsverordnung.
 
Der Schritt zurück zum Regelbetrieb wird weiter von einem umfangreichen Testangebot begleitet. Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte sowie Kindertagesbetreuungspersonen wird fortgesetzt. Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den Kindertagespflegepersonen werden landesseitig weiterhin pro Woche jeweils zwei Tests zur Verfügung gestellt. Ab dieser Woche erhalten die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen die kindgerechteren „Lolli“-Tests zur Eigenanwendung durch die Eltern.