KfZ-Zulassung im Kreis Wesel ohne Behördengang möglich

Ab dem 1. Mai 2022 haben die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Wesel die Zulassung ihres Kraftfahrzeuges bequem von zu Hause aus über das Internet durchzuführen

Damit kann der Weg zum Kreishaus Wesel oder zum Dienstleistungszentrum Moers gespart werden.

Kreis Wesel (pd). Mit Einführung der internetbasierten Fahrzeugzulassung „I-KZF Stufe 3“ können natürliche Personen zukünftig Fahrzeuge außer Betrieb setzen, umschreiben, wiederzulassen und Neufahrzeuge anmelden.

Besonderheit

Eine Besonderheit ist, dass die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen auch dann möglich ist, wenn die natürliche Person nicht im Kreis Wesel wohnt, das Fahrzeug jedoch im Kreis Wesel zugelassen ist.

Um einen Onlinevorgang starten zu können, benötigt man einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“. Informationen hierzu finden Sie unter www.ausweisapp.bund.de. Die Freischaltung des Personalausweises kann kostenlos bei der zuständigen Meldebehörde der Kommune beantragt werden.

Wie das Onlineverfahren funktioniert, wird auf den Internetseiten des Kreises Wesel erklärt, ebenso welche Dokumente benötigt werden oder welche Kennzeichenschilder bzw. Fahrzeugpapiere für die Onlinedienste geeignet sind.

Mit der Einführung der 4. Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung „I-KFZ Stufe 4“, erfolgt eine Ausweitung auch auf juristische Personen. Insbesondere Unternehmen sollen hiervon profitieren.

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung ist über die Internetseite des Kreises Wesel www.kreis-wesel.de zu erreichen.

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