Die Verwaltung Schermbeck verweist darauf, dass in diesem Jahr kein Osterfeuer stattfinden darf
Das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien ist grundsätzlich untersagt. Als Aus-nahmen gelten Osterfeuer sog. Brauchtumsfeuer. Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) sind Veranstaltungen und Versammlungen nicht durchführbar. Daher können keine Osterfeuer bzw. Brauchtumsfeuer in bisheriger Tradition zurzeit stattfinden.