Keine Osterfeuer in Schermbeck 2021

Die Verwaltung Schermbeck verweist darauf, dass in diesem Jahr kein Osterfeuer stattfinden darf

Das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien ist grundsätzlich untersagt. Als Aus-nahmen gelten Osterfeuer sog. Brauchtumsfeuer. Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) sind Veranstaltungen und Versammlungen nicht durchführbar. Daher können keine Osterfeuer bzw. Brauchtumsfeuer in bisheriger Tradition zurzeit stattfinden.

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