Keine Geschwindigkeitsreduzierung auf der B 58

Der Antrag der BfB-Fraktion auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der B 58 wurde erneut durch den Kreis Wesel abgelehnt.

Mit Schreiben vom 25.02.2018 beantragte die Fraktion „Bürger für Bürger im Rat der Gemeinde Schermbeck“ (BfB) erneut eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der B 58 im Ortsteil Bricht.

(pd). Wie aus einer am 02.10.2018 übermittelten Antwort der Kreisverwaltung Wesel hervorgeht, wurde der Antrag zum Anlass genommen, das Verkehrsaufkommen zu untersuchen und die Ergebnisse mit den Interessen aller Verkehrsteilnehmer sowie Anwohnern abzuwägen.

Nach aktuellen Geschwindigkeitsmessungen (15.05 bis 17.05.2018 sowie Vergleichsmessungen vom 18.09 bis 20.09.2018) liegt auf der Straße bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h im Gesamtdurchschnitt eine Geschwindigkeit von 68,3 km/h vor. Diese bewegt sich damit im akzeptablen Bereich.

Aus der Sicht der Straßenverkehrsbehörde stellt sich die Unfalllage als unauffällig dar.

Auf Grund der vom Kreis Wesel durchgeführten Messungen und Auswertung der Unfalllage ergibt sich somit für den genannten Streckenabschnitt kein Handlungsbedarf. Der Antrag der BfB wurde von dort daher zum wiederholten Mal abgelehnt.

Beispielfoto: Pixabay

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