Gebühren für Fleischhygieneüberwachung – Kreistag fällt Entscheidung

Kreistag wird in seiner Sitzung am 12. Dezember über die neue Gebührensatzung entscheiden.

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz

Kreis Wesel (pd). Eine positive Überraschung erlebten die Besucher der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Wesel am Mittwoch, 20. November.

Unter anderen waren Metzger Ludger Lemken und die Landwirte Holger Venns und Gerd Schmäh zu der Sitzung gekommen, um sich gegen eine vom Kreis Wesel geplante deutliche Gebührenerhöhung bei der Fleischhygieneüberwachung auszusprechen.

EU-Verordnung soll umgesetzt werden

Die seit 2012 gültige Gebührensatzung des Kreises für die Fleischhygieneüberwachung war von der Kreisverwaltung angepasst und den Ausschussmitgliedern zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Damit setzte die Verwaltung eine entsprechende EU-Verordnung um, die sie dazu verpflichtet, die Gebühren in diesem Bereich auskömmlich zu gestalten.

Kreisdirektor Ralf Berensmeier erläuterte: „Im Kreis Wesel haben wir nur noch etwa zehn handwerklich arbeitende Schlachtbetriebe mit geringen Schlachtzahlen. Durch die hohen Fixkosten für die Überwachung entstehen so auch hohe Gebühren.“

Metzger Ludger Lemken und Landwirt Holger Venns wiesen darauf hin, dass einerseits Regionalvermarktung von der Politik gefordert werde, eine deutliche Erhöhung der Gebühren in diesem Bereich den Produzenten jedoch „riesige Steine in den Weg“ lege.

Vorschlag zur Entlastung

Dem stimmten die Ausschussmitglieder zu. Auf einen gemeinsamen Antrag von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP/VWG hin legte die Verwaltung dem Ausschuss einen Vorschlag vor, der entgegen einer zunächst vorgesehenen Gebührensteigerung in großen Teilen (rd. 95 % der Schlachtungen) sogar eine Entlastung bei den Gebühren vorsieht.

Berensmeier führte aus: „Die EU Verordnung, die uns vorgibt, kostendeckend zu kalkulieren, erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Gebührenreduzierungen in diesem Bereich. Durch die nun vorgeschlagene Satzung wird der Großteil der im Kreis Wesel  durchgeführten Schlachtungen sogar deutlich günstiger als bisher und entlastet so die Betriebe.“

Kreisveterinär Dr. Antonius Dicke fügte hinzu: „Der Verwaltungsvorschlag führt zu kalkulierten Mindereinnahmen von ca. 11.400 Euro pro Jahr zu Lasten des Kreishaushalts.“ Fraktionsübergreifend stimmten die Ausschussmitglieder einstimmig für die von der Verwaltung vorgelegten Änderungsvorschläge.

Abschließend wird der Kreistag in seiner Sitzung am 12. Dezember über die neue Gebührensatzung entscheiden.