Reiten auf dem Fuß- und Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse in Schermbeck
Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Schermbeck darauf hin, dass auf dem neuen Rad- und Fußweg im Bereich der alten Bahnstraße das Reiten verboten ist.
Dies gilt auch für den Bereich des asphaltierten Teilstückes in Höhe „Buschhausener Weg“.
Der gesamte Bereich zwischen „Alte Poststraße“ bis zu Gemeindegrenze nach Dorsten ist als Sonderweg mit der Nutzung als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgewiesen. Eine entspre-chende Beschilderung mit Zeichen 240 StVO ist an allen Knotenpunkten vorhanden. Die v.g. Ausweisung als Sonderweg hat gemäß Straßenverkehrsordnung zur Folge, dass Radfahrer und Fußgänge den für sie bestimmten Sonderweg nutzen müssen und anderen Verlehr-steilnehmer, wie z.B. Reiter, diesen nicht benutzen dürfen.