Inzidenzstufe 3 ab 50,1 in NRW ausgesetzt

Verschärfte Regeln wegen landesweiter Inzidenzstufe 1 – Dafür setzt NRW Inzidenzstufe 3 ab 50,1 aus

Bislang galten in NRW vier Inzidenzstufen, die an bestimmte Werte gekoppelt waren.

Nun hat die Landesregierung NRW am Donnerstag eine Änderung der Coronaschutzverordnung vorgenommen. Diese dürfte vor allem Gastronomen freuen – Gesundheitsexperten hingegen weniger.

Aufgrund der geringen Zahl schwerer Krankheitsverläufe und Krankenhauseinweisungen gilt vorläufig bis zum 19. August, dass in den betroffenen Kreisen und Gemeinde trotz erhöhter Inzidenz keine Inzidenzstufe 3 geben wird.

Generell jedoch gilt die Maskenpflicht in Innenräume: auch wieder in Gaststätten, Museen Zoos etc. Dienstleistungen und in allen Innenräumen mit Kundenverkehr.

Das bedeutet: Sollte in einer Stadt der Wert in den kommenden Wochen über 50,1 steigen, greift weiterhin die Inzidenzstufe 2. Konkret heißt dies:

  • Kontakte: Ab einer Inzidenz von 50,1 sind Treffen weiterhin mit unbegrenzt vielen Angehörigen dreier Haushalte erlaubt.
  • Kultur; Museen können weiterhin ohne Terminvergabe öffnen.
  • Gastronomie: Gäste brauchen weiterhin keinen Test in der Außengastronomie. Auch bleibt die Innengastronomie ab einer Inzidenz von 50,1 offen, jedoch ist hier ein negativer Test notwendig.
  • Einzelhandel: Während in der Inzidenzstufe 3 nur eine Person pro 20 Quadratmetern erlaubt gewesen wären, ist nun eine Person pro zehn Quadratmetern gestattet.
  • Freizeit: Mit einem negativen Testnachweis können Freibäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen sowie Indoor-Spielplätze weiterhin mit Besucherbegrenzung geöffnet bleiben.

Im Fall von erheblichen lokalen Infektionsgeschehen mit Inzidenzwerten deutlich über 50 prüfen die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte jedoch gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium die Erforderlichkeit von gesonderten Regelungen.

Begründung von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wir haben derzeit eine vergleichsweise niedrige Landesinzidenz, eine moderate Dynamik im Infektionsgeschehen und wenig Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser – nicht zuletzt, weil wir die ältere Bevölkerung durch eine hohe Impfrate wirksam schützen können. Derzeit beraten Bund und Länder unter Einbindung des Robert Koch-Instituts und der Gesundheitsministerkonferenz über mögliche Neubewertungen der Inzidenzwerte und ein neues Indikatorenset zur Steuerung der Coronaschutzmaßnahmen.

Vor diesem Hintergrund verlängern wir die Coronaschutzverordnung vorzeitig um zwei Wochen, setzen aber dabei die Inzidenzstufe 3 aus. Insbesondere vor dem Hintergrund der Situation in den Krankenhäusern ist das gut verantwortbar und geboten. Im Falle dynamischer Ausbruchsgeschehen haben wir zudem jederzeit die Möglichkeit, auf lokaler Ebene strengere Coronaschutzmaßnahmen durchzusetzen.“

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