Erneut Durchsuchungen in sechs Städten nach Massenschlägerei von Hooligans – Großteil der Beteiligten identifiziert
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg ordnete das Amtsgericht Duisburg jetzt erneut die Durchsuchung von insgesamt 31 Wohnungen von Tatverdächtigen in Oberhausen, Essen, Bochum, Duisburg, Kreis Wesel (Dinslaken und Hünxe) und Kreis Borken (Heiden) an.
Vorausgegangen dieser Polizeiaktion war Ende September eine Massenschlägerei kurz vor Mitternacht mit bis zu 100 Personen, die Passanten und Anwohner am Bahnhof Sterkrade in Unruhe versetzen.
Problemfanszene von Fußballvereinen
Mit Latten und Stöcken bewaffnet und teilweise vermummt, kam es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen den Gruppierungen. Die ersten Erkenntnisse deuteten darauf hin, dass die Beteiligten der Problemfanszene verschiedener Fußballvereine zuzurechnen sind.
In einer konzentrierten Aktion betraten die Oberhausener Ermittler, unterstützt von Polizisten der lokalen Polizeibehörden, am frühen Morgen (3.3.) zeitgleich alle Wohnungen und durchsuchten sie nach Beweismitteln.
In den Objekten trafen sie insgesamt 27 Tatverdächtige an. Die Männer im Alter von 17 bis 35 Jahren wurden erkennungsdienstlich behandelt und konnten anschließend entlassen werden. Gegen Sie wird nunmehr wegen Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Acht Städte und 41 Wohnung
Bisher identifizierte die Ermittlungskommission bereits mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen, die an der tätlichen Auseinandersetzung am Sterkrader Bahnhof beteiligt gewesen sein sollen. Bei den insgesamt 41 Wohnungsdurchsuchungen in acht Städten stellten die Ermittler umfangreiches Beweismaterial, u. a. Mobilfunkgeräte sicher.
Insgesamt 34 Personen wurden im Rahmen der Ermittlungen bisher erkennungsdienstlich behandelt.
Mit den noch weiter andauernden Ermittlungen sendeten Polizei und Justiz ein klares Zeichen an die gesamte Hooligan-Szene: „Gewaltexzesse in unseren Städten werden konsequent und zeitnah verfolgt und bleiben nicht ohne spürbare Konsequenzen für die von Beteiligten.“