Gemeinde veräußert gegen Höchstangebot Gebäude

Die Gemeinde Schermbeck veräußert gegen Höchstgebot (Gebotsabgabe bis zum 22.02.2019) ein eingeschossiges Gebäude, das im Jahr 2016 an einer Flüchtlingsunterkunft als Küchengebäude in Holzrahmenbauweise errichtet wurde.

Das Gebäude wurde noch nie in Benutzung genommen. Die Freimachung von Medien (Strom, Gas, Wasser) erfolgt bauseits durch die Gemeinde Schermbeck. Das komplette Gebäude muss innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf rückstandslos bis zur Oberkante der Fundamente zurückgebaut worden sein.

Danach fallen Standgebühren i. H. v. 20,00 € pro Tag an, die vom Erwerber zu tragen sind. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache möglich. Das Gebäude muss vom Erwerber selbst abgebaut und komplett abgeholt werden, mit Ausnahme der Fundamente.


Eine Besichtigung vor Gebotsabgabe wird empfohlen.
Besichtigungen sind jederzeit zu den Servicezeiten der Gemeinde Schermbeck nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Ansprechpartner:
Herr Carsten Klein-Bösing
Weseler Straße 2
46514 Schermbeck
Telefon: 02853 / 910-220
Telefax: 02853 / 910-4220
Email: carsten.klein-boesing(a)schermbeck.de
Internet: www.schermbeck.de

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celawie
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