Für die Besetzung des Schiedsamtes im Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Schermbeck zum 02. Februar 2016 sucht die Gemeinde Interessenten, da die Wahlperiode der derzeitigen Amtsinhaber zu diesem Zeitpunkt endet.
Die Gemeinde Schermbeck sucht noch bis Freitag (09.10.2015) Kandidaten für die Besetzung des Schiedsamtes in Schermbeck. Auf die Bekanntmachung im August haben sich aktuell nur zwei Personen gemeldet.
Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahren alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung stehen und im Schiedsamtsbezirk Schermbeck wohnen. Sie müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich gewünscht.
Die Schiedsperson wird durch den Gemeinderat gewählt und von der Direktorin des Amtsgerichtes Wesel bestätigt und vereidigt. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechenden zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.
Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben sollte die Schiedsperson Schreibgewandtheit, ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an der Verhandlungsführung mitbringen.
Selbstverständlich wird die Schiedsperson für ihr Amt durch Schiedsamtsseminare und Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. hinreichend ausgebildet.
Sollten sich weitere Bürgerinnen und Bürger für die Tätigkeit interessieren, können sie sich gerne mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen:
Weitere Auskünfte erteilen:
Kontakt Herr Lindemann: 02853/910-122; [email protected]
Frau Fasselt, Tel. (02853) 910 123, E-Mail: [email protected]
46514 Schermbeck, 11.08.2015
Der Bürgermeister
– Rexforth –