Gemeinde Schermbeck informierte ihre Bürger zur Dichtheitsprüfung

Zum Schutz des Grundwassers und der eigenen Immobilie

Schermbeck An einer Informationsveranstaltung zum Thema „Zustands- und Funktionsprüfung der privaten Abwasserleitungen (so genannte Dichtheitsprüfung)“ beteiligten sich am Dienstagabend im Begegnungszentrum des Rathauses mehr als 200 Schermbecker Bürger.
Die Gemeindeverwaltung hatte zu dieser Veranstaltung eingeladen. „Wir wollen Ihnen zeigen, wie die Gesetzeslage derzeit ist“, erläuterte Andreas Eißing als stellvertretender Leiter des gemeindlichen technischen Bauamtes. Unterstützt wurde er von den Verwaltungsmitarbeitern Michael Leisten und Ingrid Mügge, die auch weiterhin Ansprechpartner in Sachen Dichtheitsprüfung sind. Eißing stoppte von Beginn an jegliche Versuche einer politischen Diskussion, indem er deutlich machte, dass für die Schaffung von Gesetzen Politiker verantwortlich seien, während die Verwaltung als ausführendes Organ für die Umsetzung der Gesetze verantwortlich sei. Kriminalhauptkommissar Walter Wischermann vom Kommissariat Prävention und Opferschutz bei der Kreispolizeibehörde stand für die Antwort auf Fragen zu „Kanalhaien“ bei Haustürgeschäften zur Verfügung.

Als kompetente Ansprechpartner in Sachen Dichtheitsprüfung standen im Begegnungszentrum bereit (v.l.): Michael Leisten, Manuela Lierow, Andreas Eißing, Walter Wischermann, Ingrid Mügge und (nicht abgebildet) Andrea Oetker. Foto: Helmut Scheffler
Als kompetente Ansprechpartner in Sachen Dichtheitsprüfung standen im Begegnungszentrum bereit (v.l.): Michael Leisten, Manuela Lierow, Andreas Eißing, Walter Wischermann, Ingrid Mügge und (nicht abgebildet) Andrea Oetker. Foto: Helmut Scheffler

Zur Darstellung der juristischen Abläufe erklärte sich die Verbraucherzentrale des Landes Nordrhein-Westfalen bereit. Die Juristin Manuela Lierow und die Beraterin Andrea Oetker kamen nach Schermbeck. „Defekte Abwasserleitungen können zum Wertverlust der eigenen Immobilie führen“, begründete Lierow die Dichtheitsprüfung und nannte als weiteren Grund den Schutz des Trinkwassers. Bis zum 31. Dezember 2015 müssen nach den Vorgaben der „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ aus dem Jahre 2013 alle Abwasserleitungen überprüft werden, die innerhalb von Wasserschutzgebieten liegen, sofern die Leitungen vor dem 1. Januar 1965 verlegt wurden. Leitungen, die später verlegt wurden, müssen bis zum Jahre 2020 überprüft werden und danach alle 30 Jahre. Wird ein neues Wasserschutzgebiet festgelegt, muss eine Dichtheitsprüfung innerhalb von sieben Jahren erfolgen. Nur anerkannte Sachkundige dürfen eine Prüfung vornehmen. Diese Prüfer findet man alle auf der NRW-Liste (www.sadipa.it.nrw,de/Sadipa). Detaillierte Auskünfte zu weiteren Fragen der Dichtheitsprüfung erteilt die Verbraucherzentrale kostenlos unter Tel. 0211/3809300, und zwar montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr und dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr. Bei Fragen zu Verträgen mit Prüffirmen kann man sich mit den Verbraucherzentralen in Dorsten und Wesel in Verbindung setzen.

Andreas Eißing erläuterte auf Schermbeck bezogene Sachverhalte. „Erteilen Sie bei einem Schaden auf keinen Fall sofort einen Auftrag“, empfahl Eißing und legte einen Kontakt mit der Gemeindeverwaltung nahe. Erst nach einer Einschätzung der Gemeinde sollten Sanierungsangebote eingeholt werden.

Der Hauseigentümer ist für die Sanierung der Schmutzwasserleitungen bis zur Grundstücksgrenze zuständig. Dazu gehört auch der in der Regel kleine Bereich zwischen Kontrollschacht und Grundstücksgrenze. Eißing legte nahe, eine Firma im Umkreis bis zu 20 Kilometern zu beauftragen, weil man davon ausgehen könne, dass diese Firmen zur Wahrung ihres regionalen Ansehens solide Arbeit leisten würden. Eine Absprache mit den Nachbarn wegen einer gleichzeitig stattfindenden Untersuchung helfe Kosten zu verringern.

Dichtheitsprüfung
Von einer Sanierung der unter der Kellersohle liegenden Abwasserrohre riet Eißing aus Kostengründen ab. Zudem erläuterte er, wie wichtig Maßnahmen zur Verhinderung von Rückstaus seien. Diese müssten so angelegt werden, dass sie oberhalb der Straßenoberkante lägen.
Aus den Reihen der Zuhörer wurde moniert, dass die Gemeinde die Vorlage der Untersuchungsergebnisse einfordert. Das sehe, so Eißing, die gemeindliche Satzung vom 16. April 2014 vor. Wer die Vorlage nicht wolle, müsse sich mit den Kommunalpolitikern in Verbindung setzen.
Bei Fragen nach der Überprüfung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben verwies Eißing auf den Kreis Wesel als zuständige Behörde. H.Scheffler

Vorheriger ArtikelBauern protestieren gegen Fernsehbericht zur Gülle
Nächster ArtikelKreis Weseler Grünen zur Haushaltskonsolidierung
Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.