Nach dem Fund von toten Wildgänsen ist es nun klar: Die Geflügelpest hat wieder einmal den Kreis Wesel erreicht. Geflügelhalter sollten sich auf mögliche Aufstallungen vorbereiten.
Zwei Wildgänse waren am 6. Oktober verendet auf dem Pappelsee in Kamp-Lintfort gefunden worden. Bei den Kadavern hat nun das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) in Krefeld die Wildvogel-Geflügelpest vom Typ HPAI H5N1 festgestellt.
In Teilen von Schermbeck gilt schon die Stallpflicht
Direkte Auswirkungen haben die Befunde bei den beiden Wildgänse aus Kamp-Lintfort nicht. In Absprache mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wird vorerst noch von einer kreisweiten Aufstallungspflicht abgesehen. Davon ausgenommen sind Teile von Schermbeck, Hünxe und Dinslaken. Hier hatten die Behörden die Aufstallung wegen eines Geflügelpestausbruchs in Bottrop angeordnet.
Erster Fall seit dem Frühjahr
Es ist der erste Fall im Kreis Wesel seit dem Frühjahr. Im April mussten im größten Putenbestand im Kreis alle Tiere getötet und unschädlich beseitigt werden. Die damaligen Untersuchungen hatten ergeben, dass sich die Tiere wohl bei Wildvögeln angesteckt hatten. Zudem war keine Verschleppung aus anderen oder in andere Tierhaltungen erfolgt.
Wildvögel stark von der Geflügelpest betroffen
Es gibt ein teilweise dramatisches Seuchengeschehen in der Wildvogelpopulation. Dieses ist in Deutschland und Westeuropa im Sommer vor allem in den Küstenregionen nicht zum Erliegen gekommen. Parallel dazu gab es deutlich mehr Fälle bei Hausgeflügel in Norddeutschland als jahreszeitbedingt zu erwarten. In Nordrhein- Westfalen gibt es aktuell drei Seuchenausbrüche in Bottrop, Münster und dem Kreis Gütersloh.
Die Befunde zeigen aber, dass auch hier das Virus in den Wildvögeln zirkuliert. Die Experten befürchten, dass sich die Geflügelpest in den nächsten Monaten stark ausbreitet, zumal der Zuzug der Wintergäste gerade erst begonnen hat.
Geflügelhalter sollen sich auf Aufstallung vorbereiten
Der Kreis appelliert daher an alle Geflügelhalter im Kreis, sich schon jetzt mit Aufstallungsmöglichkeiten zu befassen. Die Regelungen wären wie in den vergangenen Jahren.
Geeignet sind verschlossene Ställe oder Schutzvorrichtungen mit dichter und überstehender Abdeckung und seitlichen Schutzvorrichtungen gegen das Eindringen von Wildvögeln. Wichtig ist, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter-, Tränke und Badestellen des Hausgeflügels haben. Futter und Einstreu müssen wildvogelsicher gelagert und Ställe nur unter Einhaltung größtmöglicher Hygiene betreten werden.
Verendet aufgefundene Wildvögel, vor allem Enten, Gänse, anderes Wassergeflügel und auch Greifvögel kann man dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung melden: 0281 207 7007 oder [email protected].