StartAuto und VerkehrGebührenregelung für Wunschkennzeichen im Kreis Wesel ändert sich ab Dezember

Gebührenregelung für Wunschkennzeichen im Kreis Wesel ändert sich ab Dezember

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Ab dem 1. Dezember 2025 erhebt der Kreis Wesel die Reservierungsgebühr für Wunschkennzeichen bereits beim Online-Vorgang.

Damit reagiert die Zulassungsstelle auf zahlreiche Anfragen aus der Bevölkerung und möchte zugleich verhindern, dass begehrte Kennzeichenkombinationen dauerhaft blockiert werden.

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Gebühren bleiben unverändert

Die bundesweit einheitlichen Kosten für Wunschkennzeichen betragen weiterhin insgesamt 12,80 Euro. Sie setzen sich aus 2,60 Euro für die Reservierung und 10,20 Euro für die spätere Zuteilung zusammen. Bisher wurde der Gesamtbetrag erst bei der Zulassung des Fahrzeugs fällig.

Künftig fällt die Reservierungsgebühr von 2,60 Euro bereits beim Reservierungsvorgang an, während die restlichen 10,20 Euro weiterhin bei der eigentlichen Zulassung gezahlt werden. Der Kreis betont, dass sich die Gesamtkosten dadurch nicht erhöhen.

Vier Wochen Gültigkeit

Eine Reservierung oder Verlängerung bleibt jeweils vier Wochen gültig. Danach wird die Kombination automatisch wieder freigegeben, sofern keine Zulassung erfolgt ist.

Vorratshaltung soll vermieden werden

Mit der vorab fälligen Gebühr will die Verwaltung verhindern, dass Kennzeichen auf Vorrat gesichert werden. Besonders kurze Kombinationen oder humorvolle Buchstaben-Zahlen-Kombinationen wie „DIN-A5“ oder „MO-NA100“ seien nur begrenzt verfügbar. Diese würden häufig für Fahrzeuge benötigt, bei denen aus baulichen Gründen nur wenige Zeichen auf das Kennzeichen passen.

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