Wesel (pd). Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung NRW in der ab dem 29. März 2021 gültigen Fassung kann das für Sonntag, 11. April, geplante Frühlingsfest nicht stattfinden.
Von der Absage betroffen ist auch der verkaufsoffene Sonntag, der begleitend zu der Veranstaltung geplant war.
Im Vorlauf zu der jetzt notwendigen Absage wurde bei WeselMarketing an Rahmenbedingungen für die Veranstaltung gearbeitet, die ein Stattfinden in der Pandemie-Situation ermöglichen sollten. Die steigenden Infektionszahlen und die daraus resultierenden Vorgaben der Coronaschutzverordnung NRW lassen jedoch keine verantwortungsvolle Umsetzung des Formats zu.