Sascha van Beek, MdL und stellvertretender Vorsitzender des CDU-Kreisverbands Wesel, äußert sich positiv über die jüngsten Entwicklungen im Wolfsmanagement auf europäischer Ebene.
Angesichts der wachsenden Wolfspopulationen sieht er vor allem Landwirte und Schäfer in der Region vor zunehmenden Herausforderungen. „Es ist gut zu wissen, dass wir mit Dr. Stefan Berger MdEP einen starken Partner in Brüssel haben, der sich für unsere Belange einsetzt“, erklärt van Beek. „Die ersten Schritte auf europäischer Ebene sind gemacht, nun muss die Bundesregierung folgen.“
Europäische Kommission für Herabstufung des Schutzstatus
Die Europäische Kommission hat bereits Bewegung in die Diskussion gebracht, indem sie eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ anstrebt. Ein wichtiger Schritt, der das Wolfsmanagement auf regionaler Ebene erleichtern soll.
Ein wesentlicher Grund für die Verzögerung der Entscheidung lag bei Bundesumweltministerin Steffi Lemke. Während andere EU-Mitgliedstaaten bereits seit Monaten bereit waren, dem Beschluss zuzustimmen, habe Deutschland – insbesondere das Umweltministerium – den Prozess über einen längeren Zeitraum blockiert.
Maßnahmen auf nationaler Ebene
1. Spielräume der FFH-Richtlinie nutzen
Deutschland sollte – wie Frankreich und Schweden – die Möglichkeiten des Artikels 16 der FFH-Richtlinie ausschöpfen, um ein flexibles Wolfsmanagement zu ermöglichen. Derzeit gibt es etwa 180 Wolfsrudel sowie zahlreiche Einzeltiere und Paare in Deutschland. Laut Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist der günstige Erhaltungszustand bereits erreicht. Daher sei ein strikter Schutz angesichts der stabilen und wachsenden Population nicht mehr gerechtfertigt.
2. Anpassung des Schutzstatus auf europäischer Ebene
Die Herabstufung des Wolfs im Rahmen der FFH-Richtlinie muss weiterverfolgt werden. Frankreich und Schweden haben gezeigt, dass eine effektive Bestandsregulierung möglich ist, ohne den Artenschutz zu gefährden. Dieses Vorgehen sollte auch in Deutschland umgesetzt werden.
3. Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz
Die Einbindung des Wolfs ins Bundesjagdgesetz würde einen klaren Rechtsrahmen für das Management und die Regulierung schaffen. Dadurch könnte die Zusammenarbeit zwischen Jagd- und Naturschutzrecht vereinfacht und den Weidetierhaltern mehr Sicherheit gegeben werden.
„Die ersten Schritte wurden auf europäischer Ebene gemacht, aber die Bundesregierung darf jetzt nicht zögern. Wir brauchen klare und praktikable Regelungen für die Zukunft unserer Weidetierhalter“, so van Beek abschließend.