In Schermbeck können ab sofort wieder Projektideen für den Verfügungsfonds eingereicht werden. Das Fördermittel-Programm unterstützt gezielt kleine, lokal angepasste Projekte im Gemeindegebiet und bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, kreative Ideen umzusetzen. Anträge können bis zum 31. März 2025 gestellt werden.
Der Verfügungsfonds ist ein Fördermittel-Programm, das ein flexibles Budget bietet, um kleinteilige, lokal angepasste Projekte, Aktionen und Maßnahmen relativ unbürokratisch und kurzfristig umzusetzen.
Projekte können gefördert werden, sofern sie sich im Stadtumbaugebiet (siehe Karte) befinden. Anträge können von Vereinen, Institutionen und Einsendungen eingereicht werden.
Finanzierung der Projekte
Die Finanzierung der Projekte aus dem Verfügungsfonds erfolgt zur Hälfte aus privaten und zur anderen Hälfte aus öffentlichen Mitteln. Die öffentlichen Mittel setzen sich aus 70 % Fördermitteln des Landes NRW und einem 30 % gemeindlichen Eigenanteil zusammen. Insgesamt können Maßnahmen bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Über die Förderung entscheidet eine Jury.
Erfolgreiche Projekte in der Vergangenheit
In den vergangenen Jahren wurden bereits zahlreiche Projekte erfolgreich umgesetzt. Dazu zählen Projekte der Kilian-Schützengilde Schermbeck, der Leichtathletikabteilung des SV Schermbeck und der Werbegemeinschaft.
Einreichung von Projektideen für 2025
Dank einer Spende der Stiftung SL Energie in Höhe von 5.000 Euro können auch im Jahr 2025 neue Projekte gefördert werden. Projektvorschläge können bis zum
31. März 2025 eingereicht werden. Die Gemeinde bietet Unterstützung bei der Antragstellung und freut sich auf vielfältige Vorschläge zur Weiterentwicklung des Stadtumbaugebiets.
Förderfähige Maßnahmen und Ziele
Gefördert werden können Projekte, die auf folgende Ziele ausgerichtet sind:
- Förderung der Stadtteilkultur
- Belebung des Einzelhandels
- Aufwertung des Stadtumbaugebiets, des Ortsbildes und des Wohnumfeldes
- Verbesserung des Images des Stadtteils
- Umsetzung effektiver Öffentlichkeitsarbeit
Inhaltliche Anforderungen an den Antrag
Für eine erfolgreiche Antragsstellung sind folgende Angaben erforderlich:
- Angaben zu den Antragstellenden
- Beschreibung der Maßnahme mit Nutzen und erwartetem Effekt für das Stadtumbaugebiet
- Räumliche Zuordnung und Zeitplan der geplanten Maßnahme (Abschluss möglichst bis Oktober 2024)
- Detaillierte Kostenaufstellung (bei Beauftragung von Unternehmen sind drei Angebote einzuholen)
Die Gemeinde Schermbeck sieht in diesem Förderprogramm eine wertvolle Möglichkeit, die Lebensqualität im Gemeindegebiet weiter zu verbessern und freut sich auf zahlreiche kreative und durchdachte Projekte.
Adresse zur Einreichung bzw. weitere Auskünfte erteilt:
Gemeinde Schermbeck, Stabsstelle 5 -Fördermanagement-, Weseler Straße 2, 46514 Schermbeck
Telefon: 02853 / 910-350, Telefax: 02853 / 910-4350, Email:[email protected]
Telefon: 02853 / 910-324, Telefax: 02853 / 910-4324,
Email: [email protected]