Fördergeld für zusätzliche Schulbusse

Symbolbild Pixabay

Kommunen können Fördergeld bis Jahresende abrufen – 13,5 Millionen Euro waren zunächst befristet bis zu den Herbstferien bereitgestellt

Die Landesregierung unterstützt alle Schulträger und Landschaftsverbände weiterhin bei der Organisation zusätzlicher Schulbusse.

Nordrhein-Westfalen hatte die Förderung zusätzlicher Buskapazitäten Anfang August initiiert und dafür 13,5 Millionen Euro zunächst befristet bis zu den Herbstferien bereitgestellt.

Die Landesregierung unterstützt alle Schulträger und Landschaftsverbände weiterhin bei der Organisation zusätzlicher Schulbusse. Nordrhein-Westfalen hatte die Förderung zusätzlicher Buskapazitäten Anfang August initiiert und dafür 13,5 Millionen Euro zunächst befristet bis zu den Herbstferien bereitgestellt. Jetzt können die Mittel über die Herbstferien hinaus auch für zusätzliche Busverkehre im Zeitraum bis zum Jahresende abgerufen werden.

„Es geht darum, die Schüler maximal zu schützen. Mit der Förderung zusätzlicher Schulbusse schaffen wir mehr Platz, so dass alle auf dem Schulweg sicher sind“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Die rückwirkend zum 5. August in Kraft getretene Richtlinie sieht eine Vollfinanzierung der Mehrausgaben vor. Antragsteller können die Kommunen sowohl in ihrer Funktion als Aufgabenträger des ÖPNV als auch als Schulträger sowie als Träger von Ersatzschulen sein.

Eine Anfrage beim Verband nordrhein-westfälischer Omnibus-Unternehmen (NWO) zum Start der Förderung hatte ergeben, dass im Land bis zu 1000 zusätzliche Busse zur Verfügung stehen.
Einige Länder wie das Saarland oder Rheinland-Pfalz waren dem Beispiel aus Nordrhein-Westfalen gefolgt.

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