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Dammer Windmühle steht seit 1984 unter Denkmalschutz

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Dammer Windmühle steht seit 1984 unter Denkmalschutz

Die Dammer Windmühle gehört zu den historischen Wahrzeichen von Schermbeck. Der denkmalgeschützte Backsteinbau an der Bundesstraße 58 erzählt ein Stück niederrheinischer Wirtschafts- und Mühlengeschichte. Dokumente aus Archiven und Familienbeständen ermöglichten es, die Entstehung der Windmühle genauer zu bestimmen.

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So zeigte sich die dammer Windmühle am 18. August 2012 von der Südostseite aus. Foto: Helmut Scheffler
So zeigte sich die dammer Windmühle am 18. August 2012 von der Südostseite aus. Foto: Helmut Scheffler

Dammer Windmühle erzählt regionale Wirtschaftsgeschichte

Windmühlen gehören zum charakteristischen Erscheinungsbild der niederrheinischen Landschaft. Auch die Dammer Windmühle, die an der Bundesstraße 58 und an der überregionalen Fahrradstrecke „Route der Industriekultur“ liegt, vermittelt Passanten ein Stück Wirtschaftsgeschichte. Sie erinnert an jene Zeit, als es noch keine elektrisch betriebenen Motoren gab. Damals dienten Mühlen als Antriebsmaschinen und halfen dabei, die Menschen auf dem Land und in der Stadt mit ihrem täglichen Brot zu versorgen.

Die Geschichte der Dammer Windmühle lässt sich nur schwer nachvollziehen. Alle Unterlagen im Besitz der Familie Holtmann verbrannten gegen Ende des Zweiten Weltkrieges. Hans Vogt schrieb im niederrheinischen Windmühlenführer, Wilhelm Holtmann habe die Mühle um 1880 errichtet. Diese Angabe widerspricht jedoch der Darstellung der Gemeinde Schermbeck. Danach soll die Mühle bereits um 1830 entstanden sein.

Dieses Datum passt zwar besser zur Geschichte der Mühlen im Schermbecker Raum. Wie Hans Terstegen und Hugo Winck im Jahr 2014 mithilfe historischer Dokumente belegen konnten, ist aber auch diese Jahresangabe nicht richtig.

Diese Aufnahjme und das Beitragsbild entstanden am 18. April 2015. Fotos: Helmut Scheffler
Diese Aufnahme (Ostseite der Mühle) und das Beitragsbild (Südseite der Mühle) entstanden am 18. April 2015. Fotos: Helmut Scheffler

Aufhebung des Mühlenbanns führte zu zahlreichen Neubauten

Preußische Wirtschaftspolitiker beschlossen nach der napoleonischen Befreiung vom Mühlenbann in einem Edikt vom 28. Oktober 1810 dessen endgültige Aufhebung. Danach entstanden zahlreiche neue Mühlen.

Gegen das für die Dammer Windmühle genannte Baujahr 1830 spricht ein Einwand des Bürgermeisters Maassen aus dem Jahr 1836. In seiner Aufzählung bereits vorhandener Mühlen nannte er die Anlagen in Peddenberg, Haus Esselt, im Dorf Brünen, beim Gut Venninghausen, in Lackhausen, Marienthal und Raesfeld. Eine Mühle im deutlich näher gelegenen Damm erwähnte er dagegen nicht.

Dokumente belegen Gründung einer Mühlen Companie

Der Brichter Hugo Winck und der Dammer Hans Terstegen fanden in ihren Unterlagen mehrere Schriftstücke. Diese Dokumente halfen dabei, die Entstehung der Dammer Windmühle genauer zu bestimmen.

Demnach betrieben vier Männer eine „Mühlen-Companie“: Johann Terstegen, auch Stegen genannt, aus Damm, Johann Capell aus Schermbeck, dessen Name auch in den Schreibweisen Cappell und Kapell erscheint, sowie Wilhelm Rittmann und Johann Schüring aus Bricht.

Der Brichter Hugo Winck und der Dammer Hans Terstegen fanden in ihren Dokumenten mehrere Schriftstücke, die dazu beitrugen, die Entstehung der Dammer Mühle exakter zu terminieren.  Foto: helmut Scheffler
Der Brichter Hugo Winck und der Dammer Hans Terstegen fanden in ihren Dokumenten mehrere Schriftstücke, die dazu beitrugen, die Entstehung der Dammer Mühle exakter zu terminieren. Foto: helmut Scheffler

Diese vier „Companenten“ schlossen am 1. Mai 1863 einen „Contract“, also einen Vertrag, mit dem Mühlenmeister Henrich Bülsebrück aus Brünen. In anderen Dokumenten erscheint sein Nachname auch in der Schreibweise Bülzebruck. Der Vertrag sah den Bau einer massiven Turmwindmühle vor.

Die von Hugo Winck und Hans Terstegen vorgelegten Unterlagen belegen zudem erste Zahlungen. Bereits am 9. April und am 7. Juli 1863 zahlte Johann Terstegen Abschläge in Höhe von 50 beziehungsweise 125 Thalern an den Mühlenmeister Bülzebruck.

Die dammer Windmühle am 30. April 2010 von der Nordseite fotografiert. Foto: Helmut Scheffler

Aus einem weiteren Schriftstück geht hervor, dass im August und September 1863 insgesamt 30 Malter Kalk geliefert wurden. Im Januar 1865 mussten die Betreiber Glaserarbeiten und das Beschriften von Säcken bezahlen. Am 23. Oktober 1865 quittierte Bülzebruck die Zahlung eines weiteren Teilbetrages.

Fr. Heckermann aus Bricht bestätigte am 10. November 1866 den Erhalt von 80 Thalern für ausgeführte Maurerarbeiten. Segeltuch für die Flügel oder für die Herstellung von Säcken wurde am 17. April 1867 geliefert. Zu diesem Zeitpunkt dürfte der Bau der Dammer Windmühle abgeschlossen gewesen sein.

Bauakte im Schermbecker Gemeindearchiv gefunden

Die Dokumente aus den Häusern Winck und Terstegen ermöglichten eine gezielte Suche im Gemeindearchiv Schermbeck. Dort bestand die Hoffnung, eine Art Bauantrag aus den 1860er Jahren zu finden.

Tatsächlich befasst sich die von Berthold Schmeing vorgelegte Akte 899 mit dem Bau der Dammer Windmühle. Sie enthält neben einem Lageplan auch eine Beschreibung des Zimmermeisters D. Bussmann.

Die Akte beginnt mit einem Schreiben des Bürgermeisters Maassen vom 19. Juni 1862 an das „Königliche Landrathsamt“. Als Grund für den geplanten Bau nannte Maassen die weite Entfernung zu den bestehenden Wassermühlen am Gietling und in Schermbeck.

Außerdem teilte Maassen dem Amt mit, dass Johann Terstegen ein Grundstück auf dem Rahm zur Verfügung stellen werde. Auf diesem vier Morgen und 26 Ruthen großen Gelände sollte eine „massive Windmühle zum Getreidemahlen“ entstehen.

Die öffentliche Auslegung begann am 28. Juni 1862. Die Bewohner hatten genau 14 Tage Zeit, Einwendungen gegen das Vorhaben vorzubringen. Am 19. Juli 1862 wurde die Baugenehmigung erteilt.

Am 6. Oktober 1983 erhielt die Dammer Windmühle wieder Flügel. Foto: Helmut Scheffler
Am 6. Oktober 1983 erhielt die Dammer Windmühle wieder Flügel. Foto: Helmut Scheffler

Backsteinbau seit 1888 im Besitz der Familie Holtmann

Seit 1888 befindet sich der Backsteinrundbau im Besitz der Familie Holtmann. Das Gebäude hat am unteren Rand einen Durchmesser von 8,30 Metern. Ohne Flügel erreicht der Mühlenturm eine Höhe von 10,50 Metern.

Ursprünglich befanden sich an allen vier Seiten Toreinfahrten. Einige davon wurden später mit Backsteinen zugemauert. In der Zeit, als die Dammer Windmühle noch in Betrieb war, ließ sich die Turmhaube über einen Rollenkranz bewegen. Dadurch konnten die Müller die Flügel in die jeweilige Windrichtung drehen.

Windbetrieb bereits vor dem Zweiten Weltkrieg eingestellt

Schon vor dem Zweiten Weltkrieg wurde die Dammer Windmühle nicht mehr mit Windkraft betrieben. „Es ist aber in Aussicht genommen, bei dieser Mühle den Windbetrieb wiederaufzunehmen“, schrieb der rheinische Landeskonservator im Kriegsjahr 1941.

Die schadhafte und undichte Haube wurde damals neu verschalt und vorläufig mit Pappe gedeckt. Diese Arbeiten sollten die Einrichtung im Inneren der Windmühle schützen. Für die Maßnahme wurden im Rechnungsjahr 1940 insgesamt 400 Reichsmark bewilligt.

Der Krieg setzte den Plänen der Denkmalpfleger ein jähes Ende. Zu einer Wiederaufnahme des Mühlenbetriebes kam es bis heute nicht. Während die Einrichtung im Inneren irreparabel beschädigt wurde, erhielt der Mühlenturm im Jahr 1983 neue Flügel.

Neue Flügel für die Dammer Windmühle

Bereits Ende der 1970er Jahre musste der Eigentümer erhebliche Summen für den Erhalt des Gebäudes aufbringen. Im Haushaltsplan der Gemeinde Schermbeck standen 1982 weitere 5.000 DM für Instandsetzungsarbeiten bereit. Im Jahr 1983 wurde dieses Geld für die Teilfinanzierung neuer Flügel benötigt.

Die Erneuerung der Mühlenflügel wurde jedoch erst möglich, nachdem die Verbands-Sparkasse Wesel aus ihrer Jubiläumsstiftung 20.000 DM für das Dammer Mühlenprojekt zur Verfügung gestellt hatte.

Ein Mühlenbauer aus Dingden fertigte die vier Flügel aus Eichenholz und Lärchenholz an. Am 6. Oktober 1983 hob ein Autokran die vorgefertigten Teile in ihre Verankerungen.

Nach der Eindeckung der Windmühle folgten weitere Renovierungsarbeiten. Das Land unterstützte die Maßnahmen mit Fördermitteln. Im Jahr 1984 wurde das Mauerwerk mit Kalktrassmörtel verfugt. Außerdem erhielt die Windmühle neue Fenster.

Im Oktober 1986 bauten Handwerker an der Ostseite ein zweiflügeliges Tor ein. Die Kosten in Höhe von 1.200 DM trugen das Land Nordrhein-Westfalen und die Gemeinde Schermbeck jeweils zur Hälfte.

Eintragung in die Denkmalliste der Gemeinde Schermbeck

Am 12. April 1984 trug die Gemeinde Schermbeck die Dammer Windmühle als Baudenkmal Nummer zwei in ihre Denkmalliste ein. In der Begründung bezeichnete sie das Bauwerk unter anderem als „bedeutendes Denkmal der frühen Mühlenkultur“.

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