Falschparken mit Boot im Kanal kostet rund 35 bis 55 Euro

Wasserfahrzeuge dürfen im Kanal nicht einfach so irgendwo festgemacht werden

Die in der Nacht von Pfingstsonntag auf Montag im Wesel-Datteln-Kanal bei Schermbeck Gahlen gesunkene gesunkene Motoryacht konnte am Mittwoch geborgen werden (wir berichteten).

Luftkissen richteten das Boot zunächst auf, anschließend konnte das Wasser abgepumpt werden. Ein Schiff des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts schleppte das Boot zum Yachthafen nach Dorsten.

Nach ersten Erkenntnissen könnte ein technischer Defekt zum Kentern Bootes geführt haben, das verbotenerweise an dieser Stelle festgemacht wurde. Allerdings dauern die Ermittlungen laut Kreispolizei Wesel zur genauen Unfallursache noch an.

Yacht aus Wesel-Datteln-Kanal geborgen

Vor Brücken ist das „Falschparken“ gefährlich

Anders als in vielen Bereichen von Flüssen dürfen Wasserfahrzeuge im Kanal nicht einfach so irgendwo festgemacht werden. Gerade in der Nähe von Brücken ist das „Falschparken“ gefährlich, weil die Radargeräte von Schiffen dieses mutmaßliche Hindernis nicht explizit anzeigen können. Bei einem solchen Verstoß handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld zwischen 35 und 55 Euro geahndet werden kann.

Sollte es in einer Notsituation erforderlich sein, beispielweise ein Boot trotzdem an einer solchen Stelle festzumachen, müssen zwingend die Wasserschutzpolizei oder das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt beziehungsweise die Schleusenmitarbeiter informiert werden. Sie können dann den Schiffsverkehr rechtzeitig warnen.

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