Wolf hat einen 1,20 Meter hohen Stromzaun bereits zum zweiten Mal übersprungen.
Der Wolf hat in der Nacht von Donnerstag auf Freitag binnen eines Monats erneut bei Kurt Opriel in Hünxe ein Schaf gerissen. Ein weiteres Tier ist verletzt und musste, so Kurt Opriel, eingeschläfert werden.
Opriel ist mittlerweile nicht nur völlig deprimiert, sondern auch am Ende mit seiner Weisheit. „Ich habe bereits nach dem Wolfsriss im Juni meinen Zaun auf 1,20 Meter erhöht. Darüber ist der Wolf nun bereits zum zweiten Mal gesprungen. Jetzt muss mir Lanuv sagen, wie es weitergehen soll. Ich habe alles getan und werde auch nichts mehr tun“, sagte resigniert Kurt Opriel am Freitagmorgen.
Keine weitere Zaunerhöhung
Den Zaun nun erneut auf 1,45 Meter zu erhöhen, sieht er nicht mehr als nicht sinnvoll an. Gerade erst nach den vergangenenn Wolfsrissen im Juni hat er alles Mögliche getan, um seine Schafherde zu schützen, und den Zaun auf 1,20 Meter erhöht.
„Einen noch höheren Zaun werde ich nicht mehr bauen, denn auch da wird der Wolf es lernen, drüber zuspringen. Immerhin hat er es zweimal geschafft, einen Starkstromzaun von 1,20 Meter zu überwinden“, so Opriel.
Wie es weitergehen soll mit seinen Schafen, weiß Kurt Opriel derzeit noch nicht. „Eventuell lasse ich die Herde frei laufen, dann können sie wenigstens vor dem Wolf flüchten. Jetzt ist es an der Zeit, dass mir die Politik in dieser Sache hilft“, so Opriel und verweist auf die Aussage von Umweltministerin Ursula Heinen-Esser bei der letzten Diskussionsrunde in Gahlen. Zitat: Als Problemwolf bezeichnete Heinen-Esser- Zitat: „Wölfe, die regelmäßig 1,20 Höhe Zäune überwinden, müssen als Problemwolf angesehen werden“.
Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf zur Einigung auf einen leichteren Abschuss, oder zu Entnahme eines Problemwolfes, wurde am 29. Juni vom Kabinett gebilligt.
Nach mehr als einjährigem Ringen hat sich die Bundesregierung im Mai über einen leichteren Abschuss von Wölfen geeinigt. In der Gesetzesvorlage, die im Bundeskabinett beschlossen wurde heißt es, dass es demnach als Grundlage für eine Abschussgenehmigung ausreiche, wenn künftig „ernste Schäden“ für Nutztierhalter bestehen. Bisher musste der betroffene Tierhalter in seiner Existenz bedroht sein.
Petra Bosse