Entsorgung von Ölpellets – Stellungnahme des Kreises Wesel

Stellungnahme des Kreises Wesel zur Informationserteilung im Zusammenhang mit der illegalen Entsorgung von Ölpellets

In dieser Woche war die Nichtveröffentlichung eines Gutachtens den Fall der illegalen Entsorgung von Ölpellets in der Abgrabung Mühlenberg betreffend Gegenstand der hiesigen Medienberichterstattung. Der Kreis Wesel nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Aktuell läuft im genannten Fall beim Landgericht Bochum ein Strafverfahren gegen die handelnden Personen. Der Kreis Wesel ist nach Abwägung unter Berücksichtigung des öffentlichen Informationsinteresses zu dem Schluss gekommen, dass die Herausgabe bzw. Veröffentlichung des Gutachtens zum jetzigen Zeitpunkt das laufende Strafverfahren beim Landgericht Bochum nachteilig beeinflussen könnte.

Dies hat das Landgericht mit Schreiben vom 31. Januar 2018 auf erneute Nachfrage bestätigt und mitgeteilt, dass es sich bei dem Gutachten zurzeit um ein rein internes Beweismittel für das Strafverfahren handelt. Aus Sicht des Kreises Wesel spricht nichts dagegen, das Gutachten zu einem späteren Zeitpunkt der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (MKULNV) und das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV), die Bezirksregierung Düsseldorf sowie die Kreisverwaltung Wesel veranlassten das sogenannte ahu-Gutachten, welches Fragen zur Gefahrenabwehr untersuchte und begutachtete. Gemeinsam mit diesen Oberbehörden hat die Kreisverwaltung Wesel aufgrund der Gutachtenergebnisse in 2016 entschieden, die vermischten Ölpellets in der Abgrabung zu belassen. Die Oberflächenabdichtung und Rekultivierung sollen so schnell wie möglich aufgebracht werden.

Da eine Entsorgung des Sickerwassers durch Abpumpen und anschließende Behandlung in einer zugelassenen Kläranlage vorgenommen wird, besteht keine Gefahr für das Grundwasser; außerdem besteht keine Gefahr durch Ausgasung.

Der Kreis Wesel hat bisher ein Bußgeldverfahren gegen die Firma Nottenkämper nicht eingeleitet, weil zum Einen hierfür im Rahmen der aufgenommenen Strafermittlungen zunächst eine vorrangige Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft bestand und zum Anderen auch der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nicht gesehen wurde.

Auf diese Stellungnahme hat inzwischen das Gahlener BürgerForum geantwortet. Was das Gahlener BürgerForum geantwortet hat, finden Sie <<<hier>>>.

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.