Ein Jahr nach der DSGVO

DSGVO
Ein Gastbeitrag vom Datenschutzbeauftragten Timo Gätzschmann aus Schermbeck

Ende Mai letzten Jahres war die Verunsicherung groß, die DSGVO hat in vielen Deutschen Unternehmen für Panik gesorgt. Aber war die Panik berechtigt? Was ist seit der dem 25.05.2018 passiert?  

Der von vielen erwartete Knall war zunächst doch eher nur ein kleiner „Puff“. Nach dem 25.05.2018 passierte lange Zeit zunächst erstmal wenig bis garnichts. Ein paar wenige Anwälte und Abmahnvereine versuchten damals und noch heute die DSGVO für Abmahnung zu missbrauchen.

Die erwartet Abmahnwelle blieb jedoch aus. Sowohl die Datenschutzbehörde des Landes NRW, als auch die anderer Bundesländer hielten sich im Jahr 2018 vorerst zurück

Seit Beginn des Jahres 2019 werden die Behörden jedoch immer aktiver. So verhängte z.B. die französische Behörde ein Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro gegen Google, vor der DSGVO ein undenkbarer hoher Betrag.

Die Höhe der in Deutschland verhängten Bußgelder bewegen sich aktuell zwischen 5.000 EUR und 80.000 EUR. Informationen über die betroffenen Unternehmen sickern jedoch nur Sperlich durch, da verständlicherweise kaum ein Unternehmen gerne öffentlich zugibt gerade ein Bußgeld für Datenschutzverstöße gezahlt zu haben.

Dennoch steht fest, die Bußgelder sind weitentfernt von den möglichen Höchstbeträgen, auch im Falle von Google, denn hier läge die Höchstgrenze im Falle eines schweren Verstoßes bei 4% des weltweiten Jahresumsatzes und somit bei 4,8 Milliarden Euro (gemessen am Jahresumsatz von 2018 in Höhe von etwa 122 Mrd. Euro) 

Festzuhalten bleibt, dass auch 5.000 EUR für ein kleines Unternehmen eine Menge Geld bedeuten. Dennoch nehmen vielen Unternehmen das Thema nach wie vor nicht ernst.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (Datenschutzbehörde des Landes) baut im Gegenzug weiter massiv Personal auf.

Außerdem haben die Behörden viele von den Handels- und Handwerkskammern herausgegeben Statements zur DSGVO bereits verworfen und für unzureichend erklärt. Die Rückzugsmöglichkeiten der Unternehmen werden daher immer kleiner.

Langsam aber sicher nehmen die Auswirkungen der DSGVO an Fahrt auf und die Behörden lösen die Handbremsen.