Ehemaliger Raesfelder Pastor bis auf Weiteres beurlaubt

Der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, hat am 10. August Pastor Michael Kenkel, der derzeit im Offizialatsbezirk Oldenburg (Lindern) tätig ist, wegen grenzüberschreitendes Verhalten im Jahr 2010, mit sofortiger Wirkung beurlaubt.

Am 13. November 2011 hatte Michael Kenkel die Aufgabe der Raesfelder Kirchengemeinde St. Martin angenommen. Im August 2021 wechselte er auf eigenen Wunsch nach Lindern.

Dem Priester wird nun ein grenzüberschreitendes Verhalten aus dem Jahr 2010 vorgeworfen. Laut Pressemitteilung des Bistums Münster habe der Priester dies eingeräumt und selber um die Beurlaubung gebeten. Es wird nun zunächst eine kirchenrechtliche Voruntersuchung durchgeführt werden. Bis zu deren Abschluss sind dem Priester alle priesterlichen Tätigkeiten untersagt. 

Pfarrer Michael Kenkel, St. Martin, Raesfeld
Pfarrer Michael Kenkel Foto Archiv Petra Bosse

Geistlicher räumt grenzüberschreitendes Verhalten ein

Der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, nennt einige Hintergründe zu dem Fall: „Es gab bereits im Jahr 2010 eine Meldung beim Bistum Münster. Seinerzeit gab es auch polizeiliche Ermittlungen, die allerdings eingestellt wurden, weil die betroffene Person volljährig war.

Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung oder eine Weiterleitung des Falls nach Rom ist 2010 aus diesem Grund nicht erfolgt. Das Vorgehen des Bistums entsprach formal den damaligen Regelungen. 

Anerkennungszahlung ist inzwischen erfolgt

Die betroffene Person hat sich im November 2021 an die Unabhängige Kommission für Anerkennungszahlungen (UKA) gewandt und einen Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leids gestellt. Die UKA hat Ende Mai 2022 entschieden, dass der betroffenen Person eine Anerkennungszahlung  im unteren fünfstelligen Euro-Bereich zusteht. Die Zahlung ist inzwischen erfolgt. 

Mit der Entscheidung der UKA und der Zahlung der Anerkennungsleistung wurde anerkannt, dass die betroffene Person Opfer eines grenzüberschreitenden Verhaltens wurde. Damit haben wir einen anderen Sachstand als 2010. Von daher hat Bischof Genn die Beurlaubung ausgesprochen. Es wird nun unmittelbar eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet werden. Dann wird der Fall zur abschließenden Prüfung nach Rom weitergleitet werden. Wir werden zudem den Priester auffordern, die Zahlung, die erst einmal das Bistum geleistet hat, selbst zu übernehmen.“  

Weitere Angaben zu dem Fall macht das Bistum aufgrund des laufenden Verfahrens derzeit nicht. Der Vorfall hat sich nicht in der Pfarrei ereignet, in der der Priester zuletzt im Dienst war. Die Einsatzorte, an denen der Priester bisher tätig war, sind vorab informiert worden.

Hinweis: Leistungen in Anerkennung des Leids

Viele von (sexueller) Gewalt betroffene Menschen leiden über Jahrzehnte an den Folgen dieser Übergriffe. Ein Weg, wenigstens in Ansätzen dieses Leid zu mindern, ist die Gewährung von Leistungen in Anerkennung des Leids. Das erweiterte Verfahren zu Leistungen in Anerkennung des Leids, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, ist zum 1. Januar 2021 im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz auf Beschluss der deutschen Bischöfe eingerichtet worden. (Quelle: Bistum Münster)

Für das Bistum Münster hat Bischof Dr. Felix Genn die Ordnung für das Verfahren auf Anerkennung des Leids zum 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt: 

Wie hoch sind die materiellen Leistungen in Anerkennung des Leids?

Die Zahlungen orientieren sich an Urteilen zu Schmerzensgeldern staatlicher Gerichte in vergleichbaren Fällen. Das bedeutet, dass Leistungen zwischen 1.000 und 50.000 Euro gezahlt werden.