Deutschland braucht auch wolfsfreie Zonen – Gesetzesänderung

Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes war überfällig – 1,25 Millionen Euro Herdenschutz wurden alleine in Niedersachsen bereits verschlungen.

Wie die Pressestelle der CDU/CSU – Bundestagsfraktion mitteilt, hat der Bundesrat am Freitag (14.2.2020) die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen.

Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann:

„Unser Druck hat sich gelohnt: Das Bundesnaturschutzgesetz wird endlich geändert. Die Zustimmung des Bundesrates war längst überfällig.

Die Ausbreitung der Wölfe in Deutschland ist Realität. Die Zahl der gemeldeten Rudel steigt dramatisch an – und damit auch die Anzahl der Übergriffe und Risse von Ziegen, Lämmern, Rindern, Fohlen und Gatterwild.

Wolfsrisse bedrohen Existenzen

In den betroffenen Gebieten sorgt der Wolf für Angst. Denn der Wolf ist ein Raubtier. Aber auch wirtschaftliche Aspekte sind von großer Bedeutung: Selbst in wolfsärmeren Gebieten verlieren Schäfer Hunderte von Tieren. Die Wolfsrisse bedrohen inzwischen Existenzen. Schäfereien müssen aufgeben.

Dies hat Folgen für unsere Kulturlandschaften – z.B. für unsere Deiche. Gerade Deiche müssen zwingend beweidet werden, wenn ihre Funktion erhalten bleiben soll. Deshalb bleiben wir bei unserer Forderung: Deutschland braucht auch wolfsfreie Zonen neben Wolfsschutzgebieten und Wolfsmanagementgebieten.

Keine konfliktfreie Koexistenz mit Wolf möglich

Der Schutz des Wolfes ist uns ebenfalls wichtig, aber er muss Grenzen haben, vorneweg dort, wo Menschen bedroht sind. Für uns steht die Sicherheit der Menschen an erster Stelle. In dicht besiedelten und wirtschaftlich genutzten Arealen ist keine konfliktfreie Koexistenz mit dem Wolf möglich. Für Wolfsromantik hat dort aus gutem Grund niemand Verständnis. Es ist auch keinem Bürger zu vermitteln, dass die Förderung des Herdenschutzes wegen eines inzigen Problemwolfs in Niedersachsen bereits 1,25 Millionen Euro zusätzlich verschlungen hat.

Bestandsregulierung

Für uns ist Tierschutz nicht teilbar: Weidetiere haben auch ein Recht auf Tierschutz. Deshalb brauchen wir eine Bestandsregulierung. Das geht nur mit einer weitergehenden Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes als der heutigen, insbesondere in Regionen mit einer besonders hohen Wolfspopulation. Europa gibt uns dazu die Möglichkeit an die Hand. Andere Mitgliedstaaten nutzen sie bereits.

EU wird gefordert

Deshalb fordern wir nach wie vor, die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU eins zu eins umzusetzen. Damit würde ein gemäßigtes, behördlich kontrolliertes Bestandsmanagement möglich. Von einer Gefährdung der Wolfsbestände kann nämlich keine Rede sein. Im Gegenteil: Ohne Regulierung wird die Zahl der Wölfe in den nächsten Jahren überhandnehmen. Heute ist der erste Schritt getan. Weitere müssen folgen.“

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