Der Staatsanwalt möchte Öffentlichkeit ausschließen

Ölpelletskandal – Gahlen: Das Beweismaterial könnte den Firmeninteressen der BP schaden.

Im Strafprozess vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts Bochum gegen den Gahlener Abfallmakler H. verlief am Montag einiges anders, als es alle Beteiligten erwartet hatten.

In der letzten Sitzung im April gab der Vorsitzende Richter Dr. Markus van den Hövel dem Staatsanwalt und der Verteidigung die Gelegenheit darüber nachzudenken, ob man der Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung zustimmen möchte. Danach müsste der Angeklagte 20 000 Euro an eine Umweltorganisation zahlen.

Nicht zu Lasten des Angeklagten

Gleich zu Beginn der Sitzung am Montag gab Nils Holtkamp als Verteidiger des Angeklagten im Rahmen einer kurzen Stellungnahme bekannt, dass man zwar grundsätzlich an einer Verfahrenskürzung interessiert sei, aber nicht zu Lasten des Angeklagten.

Es gebe nur zwei Betrachtungsstränge. Wenn man in einem ersten Gedankenstrang davon ausgehe, dass der Angeklagte ein Produkt der BP erworben habe, dann bedeute die Weitergabe des Produktes nichts Ungesetzliches.

Nur verbrannt

Wenn es sich bei den BP-Pellets aber um einen Abfall gehandelt habe, dann sei die BP dafür verantwortlich zu machen. Die BP habe die Ölpellets, die eigentlich nur verbrannt werden dürfen, an acht Betriebe geliefert, von den einige keine Öfen besäßen.

Bevor der Verteidiger seine 64 Seiten umfassende Einlassung zu den Äußerungen des Staatsanwaltes verlesen konnte, bat der Staatsanwalt um Verlesung einer kurzen Stellungnahme.

Bei Verbrennung keine Probleme

Im ersten Teil stellte er fest, dass nach allen verfügbaren Unterlagen die BP mit Ölpellets handeln durfte. Es sei zwar ein problematisches Produkt. Solange es verbrannt werde, bestehe kein Problem. Die Deponierung sei hochproblematisch und verboten. Am Prozess der Deponierung habe der Gahlener mitgewirkt. Eine Strafmilderung sei im Falle einer Mitschuld nicht möglich.

Schutz der Privatinteressen

Zur Verlesung der 64 Seiten des Verteidigers kam es nicht, weil der Staatsanwalt den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragte. Er hatte erfahren, dass der Verteidiger Inhalte aus drei Ordnern bekannt geben wollte, in denen die Planungen der BP für den fragwürdigen Umgang mit Ölpellets detailliert geschildert werden. Die Ordner würden viele Betriebs- und Firmengeheimnisse beinhalten. „Der Schutz der Privatinteressen ist größer als das Interesse der Öffentlichkeit“, stellte der Staatsanwalt fest.

Beratungspause

Nach einer zehnminütigen Beratungspause beriet das Gericht das weitere Vorgehen. Der Rechtsanwalt übergab dem Richter seine Einlassung mit der Bitte, die Kammer möge überprüfen, ob gemäß dem Antrag des Staatsanwaltes die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden soll. Auch der Staatsanwalt erhielt eine Durchschrift.

Das Gericht hat nun sechs Wochen Zeit zu klären, ob die 64-seitige Einlassung öffentlich oder unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen werden soll. Als Termin ist der 20. Juni vorgesehen.

Eingriff in die Rechtsstaatlichkeit

„Das ist ein massiver Eingriff in die Rechtsstaatlichkeit“, bewertete der Verteidiger den Antrag des Staatsanwaltes, die Öffentlichkeit auszuschließen, zumal man seitens der Verteidigung keine Firmengeheimnisse bekannt geben wolle, sondern nur die Praxis der Firma beim Versuch, die Ölpellets mit allen möglichen Tricks zu entsorgen, offenlegen wolle.

Im Übrigen sei es schon erstaunlich, wenn hier in diesem Falle der Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt werde, was in den allermeisten Fällen nur geschehe, um die Privatsphäre von Menschen zu schützen.

Man klagt doch nicht gegen den Hersteller von Küchenmessern, nur weil mit dem Messer ein Verbrechen geschieht

Zitat: Staatsanwalt

Unverständliche Doppelgleisigkeit

Dem Staatsanwalt wirft der Verteidiger eine unverständliche Doppelgleisigkeit im Umgang mit den drei Beweismittelordnern vor. In der Anklageschrift gegen seinen Mandanten habe der Vorgänger des jetzigen Staatsanwaltes Teile der Ordner verwendet.

Es sei schon überaus merkwürdig, dass das, was zur Belastung seines Mandanten öffentlich benutzt worden sei, nun zu seiner Entlastung nicht öffentlich herangezogen werden dürfe. Dabei klang wieder durch, dass die Staatsanwaltschaft sich zu sehr schützend vor die BP stelle. Vorsorglich gab der Staatsanwalt in der Sitzung zu bedenken: „Ich möchte mich nicht in die Verteidigungssituation der BP bringen lassen.“

Vergleich abgelehnt

Da die Verteidigung in Abstimmung mit dem Angeklagten einen Vergleich abgelehnt hat, läuft die Hauptverhandlung nun weiter. Bis zum 8. August wurden sieben weitere Verhandlungstermine angesetzt.

Im weiteren Verfahren möchte die Verteidigung den Nachweis verstärkt führen, dass die BP die Hauptschuld an der letztendlichen Deponierung der Ölpellets trägt. Der Staatsanwalt hat eine andere Sichtweise, die er anhand zweier Beispiele erklärte. „Man klagt doch nicht gegen den Hersteller von Küchenmessern, nur weil mit dem Messer ein Verbrechen geschieht“, argumentierte der Staatsanwalt.
Zweites Beispiel: Niemand komme auf die Idee, die Mutter eines Mörders zu verurteilen. H.Sch.

 

Vorheriger ArtikelPositive Bilanz zum Modellprojekt Pre-Alphakurs
Nächster ArtikelÖlpellets-Skandal weitet sich aus
Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.