Der in Paris erschossene Attentäter wohnte in Recklinghausen

LKA-NRW: Attentäter wohnte in Recklinghausen, Darstellung erster Ermittlungsergebnisse am 10. Januar 2016 im Landeskriminalamt NRW

Düsseldorf (ots) – Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen hat der in Paris erschossene Attentäter SALIHI den Angriff auf das Pariser Polizeirevier alleine ausgeführt. Im Rahmen der Ermittlungen haben sich bislang keine Erkenntnisse ergeben, die darauf hindeuten, dass sich Personen aus dem Umfeld des SALIHI mit konkreten Anschlagsvorbereitungen beschäftigen.

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„Wir stehen in engem Kontakt mit den französischen Sicherheitsbehörden, dem Bundeskriminalamt und der Stadt und der Polizei Recklinghausen. Wir nehmen jeden Hinweis auf mögliche Terrorgefahren sehr ernst,“ sagt der Direktor des Landeskriminalamtes NRW, Uwe Jacob.

Das LKA NRW hat ein Lichtbild des getöteten Attentäters veröffentlicht und bittet um sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung.

Unter Leitung des LKA NRW haben Einsatzkräfte der Polizei am 9. Januar 2016 die Zimmer des getöteten Attentäters innerhalb einer Asylbewerberunterkunft in Recklinghausen durchsucht. Umfangreiches Beweismaterial wurde sichergestellt sowie DNA-Spuren und Fingerabdrücke gesichert. Darunter auch zahlreiche Dokumente (überwiegend in arabischer Schrift), Datenträger und sonstige Gegenstände, u. a. drei Einfassungen von SIM-Karten sowie zwei Küchenmesser. An der Wand einer Waschküche wurde der Schriftzug „DAWLA ISLMIA BAQIA“ (Islamischer Staat auf ewig) festgestellt und fotografisch gesichert.

„Es wurden keine Schusswaffen und kein Sprengstoff gefunden. Es haben sich keine Hinweise auf weitere mögliche Anschläge ergeben. Die Auswertung der Durchsuchungsergebnisse dauert an“, erklärte der Direktor des Landeskriminalamtes NRW, Uwe Jacob, heute in Düsseldorf.

Durch die französischen Behörden wurden zunächst folgende Personalien bezüglich des getöteten Attentäters übermittelt:

Ali SALAH (geb. 1995 in Casablanca/Marokko)

Bei der deutschen Polizei ist er unter den Personalien Walid SALIHI (geb. 1997 in Hama/Syrien, ledig) erfasst.

Die bisherigen Ermittlungen der Ermittlungskommission des LKA NRW haben folgende weitere Aliasnamen ergeben:

Walid ESALIHI (geb. 1995 in Casablanca, marokkanische Staatsangehörigkeit)
Walid SALIHI (geb. 1997 in Casablanca, marokkanische Staatsangehörigkeit)
Walid SALIHI (geb. 1997 in Hama, syrische Staatsangehörigkeit)
Nika KHECHUASHVILI (geb. 1995 in Tiblisi/Georgien)

Mohammed SALAH (geb. 1997 in Marokko)
Abu Jihad Al Tounsi – Tarek BELGACEM – Tunis

Die Identität des SAHILI steht bislang nicht fest.

Im Zeitraum vom 23. Mai 2014 bis 30. November 2015 war der getötete Attentäter in NRW wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahlsdelikten und Beleidung auf sexueller Grundlage kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten. Darüber hinaus wurde gegen SALIHI ein Verfahren geführt, weil er Fahnen des IS gemalt und diese in Zimmern der Asylbewerberunterkunft angebracht hatte.

Dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) sind mehrere Rechtshilfeersuchen der französischen Justizbehörden angekündigt worden. Sofort hat das LKA NRW reagiert und eine rund 60-köpfige Ermittlungskommission mit Spezialeinsatzkräften eingerichtet.

Bei Salim Benghalem handelt es sich um einen französischen Jihadisten

Hintergrund der französischen Ermittlungsersuchen ist der Anschlag am 7. Januar 2016, gegen 11:30 Uhr, in Paris/Frankreich bei dem eine Person vor der Polizeidienststelle des 18. Arrondissements von Polizeikräften erschossen wurde. Diese Person wollte mit einem Beil bewaffnet und mit einer Sprengstoffweste (Attrappe) bekleidet das Gebäude betreten. Bei der Sprengstoffweste hat es sich, wie die französische Staatsanwaltschaft bestätigt, um eine Attrappe gehandelt. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Terrordelikte in Paris hat die Ermittlungen übernommen. Bei dem Angreifer soll ein Zettel mit einer Flagge des IS sowie den Personalien Salim Benghalem, ein Zettel mit der Aufschrift „Abu Jihad Al Tounsi – Tarek Belgacem – Tunis“ sowie Fotos seiner Person gefunden worden sein. Bei Salim Benghalem handelt es sich um einen französischen Jihadisten, der am selben Tag (07. Januar 2016) durch ein Pariser Strafgericht in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde. Der Getötete war in mehreren europäischen Ländern aufhältig.

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