Das Lolli-Test-Verfahren in Schulen beginnt am 10. Mai 2021

Symbolfoto

Lolli-Test-Verfahren ist landesweit auf fast 3.800 Schulstandorte in NRW ausgerichtet

NRW (pd). Ab dem 10. Mai sollen die Kinder an allen Grund- und Förderschulen in NRW zwei Mal pro Woche mit einem sogenannten „Lolli-Test“ auf das Coronavirus untersucht werden. Das Land hat hierzu alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Das hat das Schulministerium in einer Email an alle Einrichtungen mitgeteilt.

Bei diesem Testverfahren handelt es um die bekannte PCR-Methode. Diese Testmethode sei laut Schulministerium sensitiver als die Antigentests und identifiziert Infektionen auch bei niedriger Viruslast und damit wahrscheinlich geringerer Infektiosität.

  • Bei dem Lolli-Test werden alle Schülerinnen und Schüler in NRW an Grund- und Förderschulen auf Corona getestet.
  • Alle Schülerinnen und Schüler werden zusammen getestet, somit hat der „Lolli-Test“ Auswirkungen auf den Wechselunterricht in NRW: Ist ein Test der Gruppe positiv, müssen alle in Quarantäne.
  • Erst wenn dann der anschließende PCR-Test negativ ist, dürfen die Schüler die Quarantäne verlassen und zurück zur Schule.

Schulträger übernehmen Verantwortung für über 400 Logistikrouten

Das Projekt ist auf landesweit fast 3.800 Schulstandorte ausgerichtet und erfordert täglich rund 35.000 Pooltestungen. Landesweit sind über 400 Routen für den Transport der Proben zwischen den Schulen und Laboren festgelegt worden. Eine Vielzahl von Routen umfasst dabei Schulen verschiedener Schulträger, die in eigener Verantwortung oder zusammen mit externen Dienstleistern den Transport der Proben zwischen den Schulen und den Laboren organisieren sollen.

Vorgehensweise bei positiven Test-Pools

Die Labore übermitteln das positive Testergebnis an die Ansprechpartner der Schule. Danach erfolgt die Informationsweitergabe an die betroffenen Lehrkräfte und Eltern der entsprechenden Kinder in der für die jeweilige Schule abgesprochenen und festgelegten Form. Die Eltern werden um die Entnahme und Rückgabe der Einzelproben im erforderlichen Zeitraum gebeten. Schülerinnen und Schüler, die einem Pool angehören, der ein positives Testergebnis erhalten hat, gelten als Corona-Verdachtsfälle und müssen in häusliche Isolation.

Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts nach positiver Pool-Testung

Die Vorlage eines negativen Ergebnisses bei der Nachtestung zur Pool-Auflösung oder durch die Vorlage eines von den Eltern veranlassten PCR-Tests über den Hausarzt ist Grundvoraussetzung für die Wiederteilnahme von Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht.  Diese Konsequenz muss sehr klar und eindeutig gegenüber den Eltern kommuniziert werden. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass bei der vollständigen Nachtestung der Schülerinnen und Schüler eines positiven Pools kein infiziertes Kind ermittelt werden kann, bedarf es einer weiteren Nachtestung durch Haus- bzw. Kinderärzte im Rahmen individueller PCR-Tests.

Anpassung des Wechselmodells für einen sicheren Test-Rhythmus

Die verpflichtende zweimalige Testung aller Schülerinnen erfordert es, den täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht vorzusehen, grundsätzlich in einem zweiwöchigen Rhythmus. Das bedeutet bei geteilten Klassen für einen Zeitraum von zwei Wochen, dass die Gruppe A am Montag, Mittwoch, Freitag, Dienstag, Donnerstag in der Schule präsent ist, die Gruppe B am Dienstag, Donnerstag, Montag, Mittwoch, Freitag

Wechselunterricht bei einer stabilen Inzidenz unter 165

Der Unterricht findet in allen beteiligten Schulen – außer in den soeben behandelten Förderschulen Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung und für die Abschlussklassen – in geteilten Klassen in einem täglichen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht statt. An allen Tagen wird parallel dazu die pädagogische Betreuung angeboten.

Für jede Lerngruppe werden Pools gebildet.
Die Testungen erfolgen entweder am Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag.
Die notwendigen Einzelnachtestungen erfolgen ggf. von Dienstag bis Freitag.
Die Kinder, die an der pädagogischen Betreuung teilnehmen, werden im Pool ihrer Lerngruppe getestet.
An beweglichen Ferientagen und am Ferientag nach Pfingsten finden ggf. Betreuungsangebote im Rahmen der OGS statt. An diesen Tagen wird durch das Land kein Testangebot zur Verfügung gestellt.

Distanzunterricht bei einer Inzidenz über 165

Die Pools werden gebildet für die Gruppen der pädagogischen Betreuung.
Die Testungen der einzelnen Betreuungsgruppen/Pools erfolgen entweder am Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag.

Einzelnachtestungen erfolgen ggf. von Dienstag bis Freitag.
An beweglichen Ferientagen und am Ferientag nach Pfingsten finden ggf. Betreuungsangebote im Rahmen der OGS statt. An diesen Tagen wird durch das Land kein Testangebot zur Verfügung gestellt.
Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung erteilen auch oberhalb einer Inzidenz von 165 Präsenzunterricht (s.o.).

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