Corona-Erweiterung zur Betreuung von Kindern

Erweiterung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind und Betreuung am Wochenende

Am 13.03.2020 hat die Landesregierung NRW die Schließung der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen ab Montag, 16.03.2020, und der Schulen spätestens ab Mittwoch, 18.03.2020, beschlossen. Eine sogenannte Notbetreuung ab Mittwoch wurde angeboten.

Diese Notbetreuung ist Kindern, dessen alleinerziehender Elternteil oder beide Elternteile in Berufen sogenannter kritischer Infrastrukturen arbeiten, vorbehalten. Sofern die Betreuung nicht anderweitig gewährleistet werden konnte, musste die Unabkömmlichkeit mittels einer Bescheinigung der/des Arbeitgeber/s nachgewiesen werden.

Am gestrigen Tag haben das Ministerium für Schule und Bildung NRW sowie Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW entschieden diese bestehende Regelung in zweierlei Hinsicht ab Montag, 23.03.2020, zu erweitern.

1. Einen Anspruch auf Notbetreuung hat der Schüler/die Schülerin, sofern ein Elternteil im Bereich kritischer Infrastruktur beschäftigt ist, dort unabkömmlich ist und keine anderweitige Betreuung gewährleisten kann. Es ist somit ausreichend, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird. Alleinerziehende brauchen neben der Bescheinigung keine weiteren Nachweise erbringen.

2. Ferner wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet, indem bei Bedarf an allen Tagen der Woche zur Verfügung steht. Somit kann eine Notbetreuung auch samstags und sonntags sowie in den Osterferien erfolgen. Eine Notbetreuung findet nicht statt von Karfreitag bis Ostermontag.

Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, dessen Kinder aktuell nicht das Angebot der OGS nutzen.

Die Notbetreuung in den Standorten der Grundschule erfolgt mit Ausnahme von freitags bis 17 Uhr. Im Rahmen der normalen Betreuungszeiten kann freitags die Notbetreuung bis 16 Uhr gewährleistet werden.

Die Notbetreuung in der Gesamtschule ist mit Ausnahme von dienstags gewährleistet. Am Dienstag erfolgt eine Notbetreuung bis 13.15 Uhr.

Die Zeiten für die Notbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen werden hier seitens der Kindergartenträger geregelt.