Bundesweiter Aktionstag gegen politische Hasspostings 

Heute ist der bundesweite Aktionstag gegen politische Hasspostings im Netz – Zwei Drittel der Betroffenen sind Frauen

Dazu finden seit 06:00 Uhr Durchsuchungen und Vernehmungen bei über 100 Beschuldigten – auch in Nordrhein-Westfalen – statt.

Wer sich an Hate-Speech beteiligt, beleidigt und provoziert nicht nur, er begeht möglicherweise auch eine Straftat. Ein paar Monate Haft wegen einer Äußerung im Netz ist durchaus möglich.

Hassbotschaften richten sich oftmals an Politiker und Personen aus dem öffentlichen Leben, aber auch an „ganz normale Menschen“. Vielleicht, weil die Hautfarbe oder die Religion eine andere ist oder einfach nur, weil das Geschlecht nicht das gleiche ist. Hate-Speech wirkt sich auch auf die freie Meinungsäußerung aus: wegen drohender Hasskommentare sind die Internetnutzer zurückhaltender und bringen seltener ihre Meinung ein. 

Über 600 Äußerungen analysiert

Ausgangspunkt des Aktionstages sind Initiativermittlungen von ZIT und BKA zu Äußerungen auf Social-Media-Plattformen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl im vergangenen Jahr. Dabei wurden über 600 Äußerungen analysiert und auf strafbare Inhalte überprüft. Im Rahmen dieses Ermittlungskomplexes konnten über 100 mutmaßliche Verfasser von Hasspostings identifiziert und Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Die Bearbeitung der einzelnen Ermittlungsverfahren gegen identifizierte Beschuldigte ist anschließend durch die zuständigen Staatsanwaltschaften der Bundesländer übernommen worden.

§ 188 Strafgesetzbuch

Grundlage für diese Ermittlungsverfahren bildet der im Frühjahr 2021 neu gefasste § 188 Strafgesetzbuch (StGB), der die Beleidigung, die üble Nachrede und die Verleumdung von Personen des politischen Lebens besonders streng unter Strafe stellt.

Dabei ist es unerheblich, ob Geschädigte auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene tätig sind: Amts- und Mandatsträger werden von § 188 StGB ungeachtet der politischen Ebene gegen Hasspostings strafrechtlich besonders geschützt. Die Gesetzesnovelle sieht darüber hinaus in § 194 StGB vor, dass die zuständigen Behörden in besonders gravierenden Fällen öffentlicher Tatbegehung nicht auf Strafanträge der Betroffenen warten müssen, sondern wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung von Amts wegen einschreiten können.

Irreführende Falschmeldungen

Bei den von ZIT und BKA festgestellten Straftaten im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2021 handelt es sich einerseits um Beleidigungen gegen bundesweit bekannte Politikerinnen und Politiker. Andererseits enthalten die Hasspostings irreführende Falschmeldungen und öffentlich dokumentierte Falschzitate, die zur Diffamierung und Diskreditierung der Betroffenen geeignet erscheinen. Geschädigte in den aktuell laufenden Ermittlungsverfahren gegen identifizierte Beschuldigte sind Politikerinnen und Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien. Zwei Drittel der Betroffenen sind Frauen.

Meldestelle

Das Bundeskriminalamt beteiligt sich nicht nur regelmäßig in Form solcher Aktionstage am Kampf gegen die Hasskriminalität im Netz. Das BKA richtet zudem eine neue „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ ein, die ab dem nächsten Jahr auch Hinweise auf Hass und Hetze im Internet gebündelt entgegennimmt und damit gemeinsam mit den Polizeien und der Justiz der Länder sicherstellt, dass die Täter strafrechtlich verfolgt werden. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, die bestimmte Anbieter von Telemediendiensten ab dem 01.02.2022 dazu verpflichtet, strafbare Inhalte nicht mehr nur zu löschen, sondern dem BKA zu melden.

Hass und Hetze dürfen nicht unser gesellschaftliches Klima bestimmen.

So können Sie dabei unterstützen, diesen demokratiefeindlichen Bestrebungen entschlossen entgegenzutreten:

  • Anzeige erstatten: Wenn Sie auf Hasspostings im Netz stoßen oder selbst Opfer sind, sollten Sie dies bei der Polizei anzeigen. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die Sie solche Straftaten auch anonym anzeigen können. Einen Überblick über diese Onlinewachen finden Sie auf den Webseiten des BKA und auch auf dem Internetportal der deutschen Polizei: www.polizei.de.
  • Hasspostings melden: Melden Sie Hasspostings bei Anbietern von sozialen Netzwerken und fordern sie Sie auf, strafbare Inhalte zu löschen!
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