Bundestagswahl – Briefwahlunterlagen können beantragt werden

Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 26.09.2021

In Schermbeck sind knapp 11.500 Personen für die Bundestagswahlen wahlberechtigt. Die Gemeindeverwaltung richtet dazu insgesamt 14 Stimmbezirke und 5 Briefwahlbezirke ein. Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden ab dieser Woche zugestellt.

Ab Montag, 30. August 2021 ist das Briefwahlbüro im Sitzungszimmer des Schermbecker Rathauses geöffnet. Dort haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen und mit den Briefwahlunterlagen auch direkt zu wählen. Geöffnet ist das Briefwahlbüro zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses. Am Freitag vor der Wahl, 24. September 2021, hat das Wahlbüro bis 18 Uhr geöffnet. Es ist für Menschen mit Gehbehinderung über den Haupteingang zu erreichen.

Ausstellung von Briefwahlunterlagen

Zur Erleichterung der Antragstellung ist auf der Rückseite jeder Wahlbenachrichtigung ein entspre-chendes Antragsformular abgedruckt. Es ist vom Wähler grundsätzlich eigenhändig zu unterzeichnen und dem Wahlamt zu übersenden oder vor Ort vorzulegen. Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss hierzu eine schriftliche Vollmacht mitbringen.

Ferner kann auch mit einem Smartphone oder einem Tablet der auf der Rückseite vorhandene QR-Code gescannt werden, um zu der Onlinebeantragung der Briefwahlunterlagen zu gelangen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, über die Internetseite der Gemeinde Schermbeck unter www.schermbeck.de einen Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen zu stellen. Weiterhin kann per E-Mail an [email protected] unter Nennung des vollständigen Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums eine Briefwahlbeantragung erfolgen.

Ihr Ansprechpartner im Wahlamt Schermbeck

Das Wahlamt der Gemeinde Schermbeck erreichen Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Weseler Straße 2, wie folgt:

persönlich Herr Wilmen, Zimmer 203, 1. OG, telefonisch 02853 – 910 203, per Mail [email protected]

Internet www.schermbeck.de

Allgemeine Öffnungszeiten des Rathauses:

  • Montag 8.30 – 12.00 Uhr 13.30-16.00 Uhr
  • Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr geschlossen
  • Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr 13.30-16.00 Uhr
  • Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr 13.30-18.00 Uhr
  • Freitag 8.30 – 13.00 Uhr