Brief vom Wirtschaftsförderer sorgte für schlaflose Nächte

Was wird aus dem Biergarten? Dennis Nappenfeld ist besorgt und nutzte Fragestunde

Gemeinde überprüfte alle Sondernutzungserlaubnisse im Gastronomiebereich auf öffentlichen Flächen. Dabei sind einige Unregelmäßigkeiten aufgefallen, welche die Gemeindeverwaltung nun korrigieren möchte.

Darunter befindet sich auch die Außengastronomie der Gaststätte Nappenfeld. Ein Brief letzte Woche vom Wirtschaftsförderer der Gemeinde Schermbeck Gerd Abelt sorgte für einige Aufregung und schlaflose Nächste bei Dennis Nappenfeld.

Aufhebung des Sondernutzungsrechtes

Grund dafür war die darin angekündigte Aufhebung des Sondernutzungsrechtes für seine Außenrestauration. Erteilt wurde Klemens Nappenfeld die Sondernutzung für seinen Biergarten im Jahre 1989. Diese allerdings ist nicht auf weiterführende Personen übertragbar.

Diese wurde mit dem Schreiben vom 9.11.2018 widerrufen.

Gleichzeitig wurde Dennis Nappenfeld aufgefordert, einen neuen Antrag zu stellen, der auf ein Jahr begrenzt ist. Klarheit verschaffte sich der Schermbecker Gastronom, der aufgrund des Schreibens um seine Existenz fürchtete, am Mittwochabend in der Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner nach der Ratssitzung des Bau- und Liegenschaftsausschuss.

Besonders in den Sommermonaten ist das Interesse der Schermbecker Gastronomie groß, die Bereiche vor und um der jeweiligen gastronomischen Lokalität zu nutzen, um dort Tische aufzustellen.

Dennis Nappenfeld will Planungssicherheit

Mit dem Schreiben, welches gleichzeitig auch an anderen Gastronomen rausging, fürchtete Nappenfeld um seine Existenz. „Als ich das las, war ich wütend und entsetzt. Das hat sich jetzt aber etwas gelegt, dennoch möchte ich wissen, wo die Reise hingeht. Muss ich jetzt jedes Jahr einen neuen Antrag stellen und befürchten, dass dieser nicht mehr genehmigt wird?“, fragte Nappenfeld, der, wie er betonte, auch eine gewisse Planungssicherheit brauche, um sein Geschäft weiterführen zu können.

Keine Genehmigung

Fakt sei, so Bürgermeister Mike Rexforth, dass der letzte Antrag für die Nutzung der Außengastronomie Nappenfeld auf öffentlicher Fläche im Jahr 1989 gestellt wurde. „Damals haben wir uns für eine Sondernutzungserlaubnis ausgesprochen. Eine Sondernutzungssatzung schließt auch eine Nutzungsgebühr ein, die der Vater seitdem aber nicht beantragt hat und seit Jahren die Außengastronomie ohne Genehmigung und Nutzungsgebühr betrieben hat“, klärte Rexforth auf.

48 Euro Nutzungsgebühr jährlich

Weiter verwies der Bürgermeister darauf, dass diese Sondernutzungserlaubnis, die zeitlich immer auf ein Jahr begrenzt ist, jährlich neu bei der Gemeinde beantragt werden müsse. So werde auch, so Rexforth, in Wesel verfahren. „Ob die festgelegte Größe der Nutzung, eingehalten wurden, darüber wollen wir nicht sprechen. Aber eine jährliche Nutzungsgebühr für die Antragsgebühr von 48 Euro muss allerdings jährlich gezahlt werden“, erklärte Rexforth.

Die Sorge von Dennis Nappenfeld, dass die vor 20 Jahren eingeführte Sondernutzungserlaubnis aufgehoben werden könne, ist aktuell allerdings unbegründet.“Wir möchten niemanden in seiner Existenz gefährden“, ergänzte Rexforth.

Nicht bürgerfreundlich

Kritik gab es über die Vorgehensweise während der Ausschusssitzung vom Fraktionsvorsitzenden der SPD Michael Fastring. „So ein Schreiben ohne jegliche Erklärung im Rahmen von Wirtschafts- und Touristikförderung raus zuschicken, war schon heftig. Das hat nichts mit Bürgerfreundlichkeit zu tun. Wir als SPD werden beantragen, darüber im Rat zu beraten“, so Fastring. Weiter stellte er fest: „Wir sind nicht Wesel, wir sind Schermbeck“.

Klaus Roth (BfB) wollte wissen, ob auf Antrag der Fraktion der jährliche Antrag ohne zeitliche Befristung oder auf eine zeitliche Begrenzung von fünf Jahre beschlossen werden kann.

Dennis Nappenfeld
Dennis Nappenfeld

Wieder beruhigt

Einen Tag später hat sich Denis Nappenfeld beruhigt: „Ich bin fest davon überzeugt, dass die Verwaltung kein Interesse daran hat, der Gastronomie Steine in den Weg zu legen, denn ich glaube, das die Gemeindeverwaltung keinen toten ort möchte. Ich glaube, dass der ganze Vorgang keinen subopitmalen Verlauf genommen hat und sich die Angelegenheit bald aufkklärt“.

Im Gegensatz zu vielen anderen Betrieben, welche ihre Flächen von der Gemeinde gepachtet haben, und die ebenfalls eine Aufkündigung der Sondernutzung bekommen haben, sieht es bei Nappenfeld anders. Er kann die Fläche im Schatten der Ludgerus-Kirche nur im Rahmen seiner Öffnungszeiten nutzen. Nach Schließung muss hier die Bestuhlung wieder abgebaut werden. Der Grund: Die Fläche vor der Gaststätte Nappenfeld ist Straßenfläche. 

Petra Bosse