In der Angelegenheit eines digitalen Deutschland- , und Bürgerportals wendete sich die Fraktion „Bürger für Bürger“ nicht nur an das Bundeskanzleramt.
Zu dem Thema „Digitales Deutschlandportal und Bürgerportal“ teilt die Fraktion Bürger für Bürger mit:
Bereits im November 2017 hat die BfB-Fraktion einen Antrag unter der Überschrift „Mein Schermbeck – Die Bürger-Service-App“ gestellt. Einzelheiten dieses Antrages wurden damals in den regionalen Presseorganen veröffentlicht und stieß sowohl bei der Verwaltung als auch bei den Parteien auf viel Sympathie.
Auf Basis diverser übergeordneter Veröffentlichungen zu diesem Bürgerportal und gleichlautenden Hinweisen von der Bundesregierung, eine solche bundeseinheitliche Bürger-App noch im Jahre 2018 als sogenannte Testversion auf den Markt zu bringen, hat der BfB-Vorstand beschlossen, die zugehörigen Informationen aus erster Hand direkt beim Bundeskanzleramt (Herrn Prof. Dr. Helge Braun) einzuholen.
In einem Antwortschreiben wurde uns mitgeteilt, dass die Bundesregierung mit Hochdruck an der Realisierung eines gemeinsamen Portalverbundes von Bund und Ländern für die flächendeckende Digitalisierung der deutschen Verwaltung arbeite.
Allerdings ist das Bundesministerium des Innern zuständig. Da wir bis zum 03.09.2018 keinerlei Reaktionen aus diesem Ministerium erfahren haben, hat unser Fraktionsmitglied Gerhard Pszolla sich direkt mit dem Anliegen an die Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär, gewandt.
Nach erneuter Kontaktaufnahme meldete sich schließlich am 02.10.2018 telefonisch der Büroleiter von Frau Bär. Er bedauerte außerordentlich, dass die BfB noch keine Antwort aus dem Bundesinnenministerium erhalten hat.
Allerdings erhielt die BfB in diesem Telefonat äußerst interessante Neuigkeiten zur Einführung des geplanten digitalen und bundeseinheitlichen Bürgerbüros. Die ursprünglich geplante Absicht des Bundes nach Einführung eines Deutschlandportals wir es nicht geben. Diese Absicht des Bundes scheitert am Widerspruch der Länder, da sich diese auf Basis des föderalistischen Systems nicht in ihre Karten schauen lassen wollen, denn das digitale Bürgerbüro wäre Ländersache und nicht Aufgabe des Bundes.
Trotzdem habe der Bund die Länder in die Pflicht genommen, auf Basis einheitlicher modularer Bausteine, ihren Bürgern bis 2022 eine solche digitale Plattform in sämtlichen Bundesländern anzubieten. Ein erster Schritt, auf den haben sich Bayern, BW, Berlin und Hamburg geeinigt, ist ein sogenanntes digitales Verwaltungsportal, für das seit dem 20.09.2018 eine Beta-Version online gestellt ist. Hierzu können Beteiligte und Interessierte Verbesserungsvorschläge einreichen, um die Abläufe weiter zu optimieren.
Da die Stadtstaaten und Bundesländer auch im Bundesrat ihre Zuständigkeit hervorgehoben haben, kam die telefonische Empfehlung aus Berlin, dass wir uns zur Beschleunigung der Abläufe in NRW an die zuständige Landesregierung in Düsseldorf wenden sollten. Diesem Vorschlag sind wir, die BfB-Fraktion, mit Schreiben vom 04.10.208 an Herrn Prof. Dr. Andreas Pinkwart als Wirtschafts- und Digitalminister gefolgt.
Ihre BfB-Fraktion bleibt am Ball und wird zu gegebener Zeit wieder berichten.